Energieausweis

Steckbrief für den Heizenergiebedarf von Immobilien

13. November 2014

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Immobilien und ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Miete oder dem Kauf eines Wohngebäudes. Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Doch wo liegen die Unterschiede?

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis muss für Häuser ausgestellt werden, die vor 1978 erbaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden. Mit Hilfe eines aufwendigen Berechnungsverfahrens wird der theoretische Energiebedarf unter Berücksichtigung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage ermittelt. Hierzu unternimmt der Gutachter eine Gebäudebegehung und schaut sich Bauunterlagen, Pläne und Checklisten an. Ein Bedarfsausweis ermöglicht damit einen objektiven Vergleich mit anderen Miet- und Kaufobjekten. Er kostet je nach Anbieter in der Regel zwischen 150 und 1.000 Euro.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Variante des Energieausweises, allerdings ist er auch weniger aussagekräftig. Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Gebäudes anhand der Verbrauchsabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Energieabrechnungen herangezogen. Er orientiert sich damit an den Heiz- und Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner und kostet in der Regel zwischen 30 und 100 Euro.

Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises

Wer seine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, ist seit dem 1. Mai 2014 dazu verpflichtet potentiellen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Dies ist der aktuell geltenden Energiesparverordnung zu entnehmen. Anhand des Energieausweises können die zukünftigen Mieter oder Käufer die Energieeffizienz eines Gebäudes ablesen und die anfallenden Energiekosten einschätzen.

Ausstellung und Gültigkeit

Ein Energieausweis gilt 10 Jahre. Wurde jedoch zum Beispiel aufgrund von Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert, kann ein neuer Ausweis erstellt werden. In der Regel können beispielsweise Architekten, Fachingenieure oder zertifizierte Energieberater einen Energieausweis ausstellen.