Auch wenn Sie Ihre Mitarbeiter noch so gut ausbilden und aufmerksam Ihren Beruf ausüben: Fehler können passieren. Die Haftung liegt bei Ihnen. Je nach Branche können Haftungsrisiken unterschiedlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit diesem Versicherungsschutz sind Sie im Schadensfall abgesichert.
Betriebshaftpflichtversicherung
Schutz vor Ansprüchen bei Sachschäden und Personenschäden
Ihre Vorteile mit einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Zahlung der Forderungen von Dritten bei Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden, bis zur vereinbarten Deckungssumme
- Versicherungsschutz gilt auch für Mitarbeiter
- Allgemeines Risiko von Umweltschäden ist abgedeckt
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
- Professionelle Beratung vor Ort
Schadenersatzforderungen können Existenz gefährden
Wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeitern zum Beispiel ein Hammer vom Gerüst fällt und dieser einen Passanten trifft, wenn etwas in der Produktion trotz Qualitätskontrolle schiefläuft und eine Rückrufaktion verursacht oder wenn Abfälle nicht sachgerecht entsorgt werden und ein Umweltschaden entsteht: Sie als Unternehmer haften mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich Unternehmen und Selbstständige gegen solche Risiken absichern.
Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz für Unternehmer
Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Zunächst prüft aber der Versicherer, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Überhöhte oder unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab. Müssen Sie jedoch für die durch Ihr Unternehmen entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommen, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie dient als Absicherung gegen solche Risiken. Im tatsächlichen Schuldfall wird der finanzielle Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen. Auch das allgemeine Risiko von Umweltschäden ist mitversichert. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese bietet Schutz vor den finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung.
Nur Schädigungen Dritter sind abgedeckt
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift nicht, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kollegen etwas passiert. Ebenso wenig deckt die Haftpflicht sogenannte Erfüllungsschäden ab. Diese entstehen, wenn ein Dienstleister oder Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Erbringt also eine Firma die vereinbarte Leistung nicht oder führt sie diese nicht korrekt aus, greift die Betriebshaftpflicht nicht.
Die Vertrauensschadenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet Ihrem Unternehmen Schutz bei Vermögensschäden und Folgekosten, die Dritte durch vorsätzliche Handlung – zum Beispiel Betrug – verursachen. Informieren Sie sich darüber bei Ihrer Bank vor Ort.
Berufshaftpflichtversicherung für freie Berufe
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu verwechseln ist die Berufshaftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Gewerbehaftpflichtversicherung. Sie ist für einige Berufsgruppen wie Architekt, Arzt, Hebamme, Steuerberater oder Notar gesetzlich vorgeschrieben. Auch für andere Freiberufler wie Nachlassverwalter, Immobilienmakler oder auch IT-Experten ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Denn dieser Versicherungsschutz sichert Sie vor den finanziellen Folgen betrieblicher Haftungsrisiken in Branchen ab, in denen durch Beratungsfehler schnell großer Schaden entstehen kann.