10. März 2016
Änderungen zum 1. März 2016
Wichtige Gesetzesänderungen
Der März bringt neue Gesetzesänderungen. Die Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag jetzt auch für Rentner, die KfW-Förderung ändert sich und im Gesundheitswesen tritt ein neues Antikorruptionsgesetz in Kraft. Diese und weitere Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Übergangsfrist für erhöhte Zusatzbeiträge läuft aus
Etwa zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge für 2016 erhöht. Ab dem 1. März 2016 endet für viele Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, die Übergangsfrist von zwei Monaten. Sie müssen sich auf eine niedrigere Nettorente einstellen. Die Erhöhungen variieren je nach Krankenkasse und bewegen sich zwischen 0,1 und etwa 0,8 Prozent. Rentner müssen die Hälfte des Grundbeitrags von 14,6 Prozent zahlen sowie den kompletten Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte des Grundbeitrags zahlt die Rentenkasse.
Geänderte KfW-Förderung
Wer die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein "KfW-Effizienzhaus 70" nutzen möchte, sollte bis zum 31. März 2016 einen Kreditantrag stellen. Grund dafür sind die gestiegenen Anforderungen durch die neue Energieeinsparverordnung 2014. Ab April 2016 ist der neue förderfähige Mindeststandard das "KfW-Effizienzhaus 55". Dabei wird der Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit heraufgesetzt. Die KfW fördert die energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude.
Weitere Gesetzesänderungen
Das neue Antikorruptionsgesetz soll die Einflussnahme von Pharmaunternehmen und Apothekern auf Ärzte verhindern. Für Bestechlichkeit im Gesundheitswesen drohen nach dem neuen Gesetz bis zu drei Jahre Haft – in schweren Fällen bis zu fünf Jahre. Bis zum 21. März 2016 ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Verbraucher in deutsches Recht umzusetzen. Kreditinstitute werden die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden daher bei der Vergabe von Baukrediten strenger prüfen und Kunden detaillierter beraten. Unter anderem werden Bankkunden, die Ihr Konto dauerhaft oder im großen Rahmen überziehen, zukünftig von ihrer Bank in einem Beratungsgespräch über kostengünstigere Alternativen informiert.