8. Mai 2024
Portemonnaie verloren, was nun?
Das sollten Sie beim Verlust Ihres Geldbeutels beachten
Sie haben Ihr Portemonnaie verloren oder es wurde Ihnen gestohlen und fragen sich: Was nun? Hier erfahren Sie, was Sie nach dem Verlust sofort tun und welche Maßnahmen Sie anschließend ergreifen sollten. Außerdem gibt es Vorkehrungen, die Sie treffen können, damit Sie Ihre Geldbörse nicht wieder verlieren.
Geldbeutel weg: Karten sperren
Wenn Sie bemerken, dass Ihr Portemonnaie gestohlen wurde oder nicht mehr auffindbar ist, gilt es, schnell zu handeln. Um Ihre Bankkarten vor Missbrauch zu schützen, sollten Sie sie sperren lassen. Rufen Sie dazu den Sperrnotruf unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 116 an. Aus dem Ausland wählen Sie die Ländervorwahl davor, also 0049 116 116. Sie können sich aber auch an Ihre Bank wenden, um Ihre Karten sperren zu lassen. Des Weiteren sollten Sie Personalausweis und Führerschein dem Bürgeramt als verloren bzw. gestohlen melden und zudem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sperren lassen. Somit vermeiden Sie Missbrauch und Identitätsdiebstahl. Sie bekommen dann schnell vorläufige Ersatzdokumente ausgestellt.
Denken Sie auch an Ihre Krankenkassenkarte und weitere Karten wie zum Beispiel Mitglieds- und Kundenkarten mit Bezahlfunktion. Durch die Verlustmeldung Ihrer Krankenkassenkarte verhindern Sie, dass sich jemand beim Arzt fälschlicherweise als Sie ausgibt. Wenn Ihr Portemonnaie gestohlen wurde, sollten Sie eine Diebstahl- oder Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Portemonnaie entwendet wurde, ist es trotzdem ratsam, eine Verlustmeldung Ihrer Papiere aufzugeben.
Neue Dokumente beantragen
Bei Verlust des Portemonnaies sollten Sie sich möglichst schnell neue Karten und Ausweisdokumente besorgen. Ihre Debit- und Kreditkarten können Sie bei Ihrer Bank sowohl sperren lassen als auch neu beantragen. Sollten Sie Ihre Bankkarten wiederfinden, können Sie sie entsperren lassen. Einen neuen Personalausweis und einen neuen Führerschein erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Behörde wie dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung. In beiden Fällen benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Wenn Sie den Personalausweis oder Führerschein beantragen, müssen Sie sich zudem mit einem Ausweisdokument wie Ihrem Reisepass, Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde legitimieren. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung neuer Ausweise in der Regel Gebühren anfallen.
Fundbüros und Finderlohn
Ein Anruf in den umliegenden Fundbüros kann sich lohnen, denn es ist durchaus möglich, dass ein ehrlicher Finder Ihre Geldbörse dort abgegeben hat. Warten Sie am besten ein paar Tage, bevor Sie sich an das örtliche Fundbüro wenden. Denn meist dauert es etwas, bis ein Fundstück abgegeben und registriert wurde. Laut Gesetz hat der Finder Anspruch auf Finderlohn für alle Gegenstände, die mehr als zehn Euro wert sind. Bei einem Wert von bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent. Für einen Wert ab 500 Euro muss der Besitzer drei Prozent an den Finder bezahlen.
Pech hat der Finder, wenn er etwas in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder in einer Behörde findet. Denn laut Gesetz gibt es keinen Finderlohn, wenn das Fundstück weniger als 50 Euro wert ist. Zudem ist der Finderlohn in diesem Fall niedriger, er beträgt die Hälfte des regulären Finderlohns.
Mit Vorsichtsmaßnahmen Diebstahl vorbeugen
Um unterwegs den Verlust oder Diebstahl Ihrer Brieftasche zu vermeiden, sollten Sie sie am Körper tragen – zum Beispiel in einer verschließbaren Innentasche. Indem Sie Ihr Bargeld, Ihre Ausweise und Bankkarten auf verschiedene verschlossene Innentaschen aufteilen, machen Sie es Taschendieben schwerer. Falls Sie Ihr Portemonnaie lieber in einer Handtasche mit sich führen, sollte diese stets geschlossen sein. Vor allem in Menschenmengen ist es empfehlenswert, die Tasche vor dem Körper zu tragen. Tipp: Überprüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung Vermögensschäden abdeckt, die durch Diebstahl oder Verlust entstehen.