Eine Photovoltaikanlage bringt bei der Anschaffung hohe Investitionskosten mit sich. Mit bundesweiten und regionalen Förderprogrammen sparen Sie bei frühzeitiger Antragstellung viel Geld und machen sich unabhängiger von der öffentlichen Energieversorgung.
Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage
Förderungen, Zuschüsse und Einspeisevergütung
Photovoltaikanlage einfach erklärt
Eine Photovoltaikanlage nutzt die Strahlung der Sonne, um elektrische Energie zu gewinnen. Solarzellen wandeln das Sonnenlicht in Solarstrom um. Mithilfe eines Stromspeichers, auch Batteriespeicher genannt, können Sie den tagsüber erzeugten Strom auch abends nutzen, wenn die Sonne nicht scheint. Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage hängen von den Gegebenheiten des Hauses ab.
Der Kauf rentiert sich meist erst über eine längere Zeit. Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage sollten Sie nicht nur die Leistung der Solaranlage beachten. Verschaffen Sie sich vorher auch einen Überblick über Ihren Eigenverbrauch an Strom und zu welcher Tageszeit Sie diesen nutzen. Wenn Sie Ihr Eigenheim vor der Anschaffung einer Solaranlage umfassend sanieren, fällt danach auch die Energieeinsparung höher aus. Zudem sollte Sie vorher überlegen, ob Sie den Solarstrom größtenteils selbst verbrauchen oder in das öffentliche Netz einspeisen und eine kleine Einspeisevergütung erhalten möchten.
KfW Förderprogramm 270
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zur Förderung von Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeichern das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ an. Gefördert werden dabei die Kosten für die Anschaffung, Planung, Projektierung sowie für die Installation der Solaranlage auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Die Kredite der KfW haben eine Laufzeit zwischen 5 und 30 Jahren. Der Höchstbetrag beträgt 150 Millionen Euro. Dabei darf der Kaufvertrag erst nach der Bewilligung des Kredits abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Die Kreditvergabe läuft über einen Finanzierungspartner wie zum Beispiel die Hausbank. Lassen Sie sich daher von Ihrem Bankberater vor Ort zu allen Fragen rund um die Förderung von Photovoltaikanlagen beraten.
KfW Förderprogramm 442
Das KfW Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ wird auch im Jahr 2024 fortgeführt. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen, können die Förderung beantragen und einen Zuschuss für die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage samt Solarspeicher sowie einer Wallbox zum Laden des Fahrzeuges erhalten. Folgende Investitionen werden von der KfW gefördert:
- Kauf einer neuen Ladestation mit min. 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung,
- Kauf einer neuen Solaranlage mit min. 5 Kilowatt-Peak (kWp) Spitzenleistung,
- Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit min. 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität,
- Einbau und Anschluss der Gesamtanlage,
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage.
Regionale Förderungen
Als Bundesland bezuschusst derzeit nur Berlin die Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder eines Stromspeichers für Privatpersonen. Immobilienbesitzer können jedoch auch auf kommunaler Ebene einen Zuschuss für den Bau von Solaranlagen oder Batteriespeichern beantragen. Voraussetzung für jede Förderung ist jedoch, dass die Solaranlagen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und im Bundesland, in dem der Antragsteller wohnt, installiert sind.
Staatliche Unterstützung
2023 wurde die Mehrwertsteuer für den Kauf von Photovoltaikanlagen auf null Prozent gesetzt. Dies ermöglicht Hausbesitzern den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ohne Steuerbelastung. Zusätzlich haben Hausbesitzer gemäß dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Anspruch auf eine einheitliche Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Stromnetz gespeist wird. Der Netzbetreiber zahlt nicht nur im Jahr der Inbetriebnahme die Einspeisevergütung für den Solarstrom, sondern auch 20 weitere Jahre lang.
Vergütungssätze Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Februar bis 31. Juli 2024
Maximale Anlagenleistung |
Vergütungssatz Teileinspeisung |
Vergütungssatz Volleinspeisung |
0 bis 10 kWP | 8,11 ct/kWh | 12,86 ct/kWh |
10 bis 40 kWP | 7,03 ct/kWh | 10,79 ct/kWh |
40 bis 100 kWP |
5,74 ct/kWh |
10,79 ct/kWh |
Vergütungssätze Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025
Maximale Anlagenleistung |
Vergütungssatz Teileinspeisung |
Vergütungssatz Volleinspeisung |
0 bis 10 kWP | 8,03 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
10 bis 40 kWP | 6,95 ct/kWh | 10,67 ct/kWh |
40 bis 100 kWP |
5,68 ct/kWh |
10,68 ct/kWh |
Förderantrag frühzeitig stellen
Die Chance auf Fördermittel für eine Photovoltaikanlage erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen, bevor Sie Aufträge an die Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Ausnahmen sind Aufträge, die zur Planung gehören wie Einschätzungen von Experten zum Thema Energieeffizienz. Ihre Volksbank Raiffeisenbank berät Sie ausführlich zu Fragen rund um die Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage.
Fragen und Antworten zum Thema "Förderung Photovoltaikanlage"
kW (Kilowatt) – bezeichnet die Energie, die in einem Moment verbraucht oder erzeugt wird.
kWh (Kilowattstunde) – bezeichnet die Energie, die über einen bestimmten Zeitraum verbraucht oder erzeugt wird.
kWp (Kilowatt-Peak) – bezeichnet die Leistung von Photovoltaikanlagen unter Standardbedingungen.
Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 4.000 kWh Strom im Jahr. Eine Photovoltaikanlage sollte zwischen 5 und 10 kWp aufbringen. Damit ist der Eigenbedarf an Strom gedeckt und es bleibt eventuell noch Energie übrig, die zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz genutzt werden kann.
Nein, für die Nutzung des Solarstroms zur Eigenversorgung fällt keine Einkommenssteuer an.
Durch die derzeit hohen Strompreise aus dem öffentlichen Stromnetz rentiert sich eine eigene Solaranlage für Privatpersonen. Der aktuelle Strompreis pro Kilowattstunde kostet etwa 30 Cent, während der Solarstrom für 8-12 Cent pro Kilowattstunde erzeugt wird. Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde sparen Sie zwischen 18-22 Cent.