Beim Wachstumssparen können Sie Ihrem Geld beim Wachsen zusehen. Profitieren Sie von steigenden Zinsen und genießen Sie dabei maximale Freiheit dank der Möglichkeit, den Zugriff auf Ihre Geldanlage mit Ihrer Bank individuell zu vereinbaren.
Wachstumssparen
Geben Sie Ihrem Geld die Chance zu wachsen – mit Wachstumsgeld
Ihre Vorteile beim Wachstumsgeld
- Der Zinssatz steigt jährlich .
- Sie können den Zugriff auf Ihre Geldanlage individuell mit Ihrer Bank vereinbaren und bleiben damit flexibel.
- Sie genießen Planungssicherheit dank der überschaubaren Laufzeit des Vertrages.
- Wachstumsgeld ist eine sichere Geldanlage.
- Bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort, der Sie auf Augenhöhe berät.
So einfach geht Wachstumssparen
Wachstumssparen ist eine sichere Anlageform für alle, die mehr von ihrem Geld erwarten. Bei Abschluss eines Wachstumsgeldvertrages vereinbaren Sie einen festen Anlagebetrag und die Vertragslaufzeit mit uns. Der Zinssatz steigt von Jahr zu Jahr . Auf Wunsch können Sie flexibel über Ihr Vermögen verfügen. Dies können Sie einfach individuell mit Ihrem Bankberater vereinbaren.
Fragen und Antworten zum Wachstumssparen
Leider sind keine Zuzahlungen möglich. Sie vereinbaren zu Vertragsbeginn eine feste Summe mit Ihrem Bankberater. Die Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
Die Gutschrift der Zinsen erfolgt jeweils zum Kalenderjahresende auf das von Ihnen angegebene Konto.
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer der über 10.000 Filialen in Ihrer Nähe oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort angezeigt.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.