Vor allem Auslandsgeschäfte sind aufgrund der Entfernung oder politischen Gegebenheiten mit höheren Risiken verbunden. Mit einer Bankgarantie kommen Sie einfacher und schneller ins Geschäft. So geben Sie nationalen und internationalen Geschäftspartnern die nötige Sicherheit, dass sie ihr Geld erhalten, wenn ihre Leistungen den Vertragsvereinbarungen entsprechen.
Bankgarantie
Beleg für Ihre Zahlungsfähigkeit
Die Bankgarantie im Auslandsgeschäft
Beim Auslandsgeschäft müssen Sie mit anderen Anforderungen Ihrer Geschäftspartner rechnen als beim Inlandsgeschäft. Mit einer Bankgarantie sichern Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Leistungen oder Zahlungen ab. Dabei steht Ihre Genossenschaftsbank für Ihre Vertrauenswürdigkeit und übernimmt ein Zahlungsversprechen gegenüber Ihren Geschäftspartnern oder Lieferanten. Die Bankgarantie stärkt das Vertrauen und erhöht für beide Geschäftspartner auch in kritischen Zeiten die Sicherheit, dass Zahlungs- und Warenverkehr problemlos verlaufen.
Direkte und indirekte Bankgarantie
Sie können Ihre Bank beauftragen, gegenüber Ihrem Geschäftspartner eine direkte oder indirekte Garantie zu stellen.
Eine direkte Bankgarantie gilt direkt gegenüber dem Begünstigten. Beim Zahlungsausfall oder wenn Sie Ihren Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen können, erhält der Geschäftspartner eine vertraglich festgelegte Summe direkt von Ihrer Bank.
Speziell bei Auslandsgeschäften wird häufig die indirekte Garantie eingesetzt, bei der eine zweite Bank ins Spiel kommt. Ihre Hausbank beauftragt eine Korrespondenzbank im Ausland mit der Garantiestellung. Die Korrespondenzbank übermittelt die Garantie anschließend an Ihren Geschäftspartner.
Welche anderen Garantiefälle gibt es?
Es gibt weitere Arten von Garantien. Neben Bietungs- und Gewährleistungsgarantien zählen auch Liefergarantien, Leistungsgarantien und Zahlungsgarantien dazu.
Liefer- und Leistungsgarantien dienen dem Käufer als Sicherheit dafür, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen und termingerechten Lieferungen nachkommen. Sollte zum Beispiel eine Lieferung ausfallen, erhält der Käufer von Ihrer Hausbank eine Entschädigung.
Zahlungsgarantien hingegen gewährleisten die Zahlung für gelieferte Ware. In der Regel wird sie über den Warenwert ausgestellt. Ihre Laufzeit entspricht der Zahlungsfrist.
Außerdem gibt es die Anzahlungsgarantie. Sie sichert den Käufer ab, sobald er eine Vorauszahlung geleistet hat und stellt sicher, dass der Käufer seine Anzahlung zurückerhält, falls der Verkäufer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.
Was ist der Unterschied zwischen Bankgarantie und Bankbürgschaft?
Sowohl bei einer Bankgarantie wie auch bei einer Bankbürgschaft übernimmt die Bank die Zahlung, falls der Schuldner sie nicht leisten kann. Die Bankgarantie sichert häufiger internationale Geschäfte ab, wohingegen die Bürgschaft überwiegend für inländische Verträge genutzt wird.
Eine Bankgarantie stellt eine eigenständige Verpflichtung der Bank dar, die unabhängig vom zugrunde liegenden Schuldverhältnis besteht. Wenn der Gläubiger eine Forderung geltend macht, zahlt die Bank den garantierten Betrag. Die Bank prüft also nicht, ob der Schuldner tatsächlich seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Diese Unabhängigkeit beschleunigt internationale Handelsgeschäfte, wo schnelle und bedingungslose Zahlungen erforderlich sind.
Im Gegensatz dazu ist die Bankbürgschaft vollständig an das Hauptschuldverhältnis gebunden. Die Bank tritt hier nur dann in die Haftung ein, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag nicht nachkommt. Der Gläubiger muss diese Nichterfüllung nachweisen. Die Verpflichtung der Bank hängt also direkt von der Erfüllung oder Nichterfüllung des ursprünglichen Vertrags ab.
Bankgarantie beantragen
Sie möchten das Angebot einer Bankgarantie nutzen und sich über deren Voraussetzungen informieren? Dann fragen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank nach. Mit unserer Genossenschaftlichen Beratung finden wir die passende Lösung. Gemeinsam mit Ihrem Kundenberater können Sie die Höhe des Avalkredits – auch Bankaval genannt – und den Gesamtfinanzierungsbedarf festlegen. Sie durchlaufen eine Bonitätsprüfung und können auf eventuelle Sicherheiten hinweisen. Anschließend stellt Ihre Bank die gewünschte Garantie gegenüber Ihrem Geschäftspartner.
Fragen und Antworten zur Bankgarantie
Die Provision für die Bankgarantie, auch Avalprovision genannt, richtet sich nach der Höhe der Garantiesumme. Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen zur Bankgarantie finden Sie in einer unserer über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort angezeigt.
Die Bank verpflichtet sich in der Regel dazu, dem Begünstigten auf dessen erste schriftliche Aufforderung hin, jeden Betrag bis zum festgelegten Garantiebetrag auszuzahlen. Dabei prüft sie nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es für Sie als Garantieauftraggeber wichtig, sich im Vorfeld von der Vertrauenswürdigkeit und Bonität des Begünstigten zu überzeugen.