Einige Lieferanten oder Auftraggeber wollen eine Sicherheit für Ihre vereinbarte Zahlung, bevor sie eine Leistung erbringen. Mit einem Avalkredit erhalten Sie von Ihrer Bank eine Bürgschaft oder Garantie. Dafür berechnet diese Ihnen eine Avalprovision.
Was ist eine Avalprovision?
Das sollten Sie über den Avalkredit wissen
Der Avalkredit
Bei einem Avalkredit, auch Bankaval genannt, übernimmt das Kreditinstitut eine Bürgschaft oder bietet eine Garantie für Leistungen beziehungsweise Zahlungen. Es handelt sich dabei um ein Zahlungsversprechen gegenüber Vertragspartnern des Kreditnehmers. Bei einem Avalkredit fließt kein Geld wie bei einem Darlehen. Stattdessen stellt der Kreditgeber seine Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie eine offene Rechnung nicht begleichen können, übernimmt der Avalkreditgeber diese. Ihre Vorteile: Sie schonen die Liquidität Ihres Unternehmens und stärken zugleich das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner. Denn ein Avalkredit ist häufig ein Beleg für eine hohe Kreditwürdigkeit.
Bei Avalkrediten fallen Avalprovisionen an
Ob Mietaval, Zahlungsaval, Anzahlungsaval oder Gewährleistungsaval: Bei einem Avalkredit erhebt die Bank keine Zinsen wie bei einer Kreditleihe. Stattdessen fällt eine Provision an. Die Höhe der sogenannten Avalprovision ist von verschiedenen Faktoren abhängig – zum Beispiel von der Laufzeit des Kredits, der Bonität des Avalkreditnehmers, den gestellten Sicherheiten und der Art der Bürgschaft. Eine Avalprovision fällt üblicherweise niedriger aus als ein Kreditzins.
Mit unserer Genossenschaftlichen Beratung finden wir die passende Finanzierung für Ihr Vorhaben. Ihr Firmenkundenberater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort steht Ihnen bei Fragen zu Avalkrediten und zur Avalprovision zur Verfügung.
Avalprovision in der Steuererklärung
Wenn Sie einen Avalkredit bei einem Kreditinstitut aufnehmen, können Sie die Avalprovision – ähnlich wie Schuldzinsen für Darlehen – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen. Lassen Sie sich dazu ausführlich von Ihrem Steuerberater beraten.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Experten bei Ihrer Bank, einen Steuerberater oder einen Steuerbevollmächtigten nicht ersetzen.