Was ist ein Verlustvortrag?

Das sollten Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Einkommensteuererklärung wissen

Wenn Ihre jährlichen Werbungskosten Ihre zu versteuernden Einnahmen übersteigen, können Sie den Verlust in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Was ein Verlustvortrag ist, warum er sinnvoll für Studenten sein kann und wie Sie Vermögen aufbauen, erfahren Sie hier.

Verlustabzug: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

In der Steuererklärung werden Gewinne und Verluste aufgeführt und miteinander verrechnet. Wenn bei dieser Verrechnung der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte in einem Kalenderjahr negativ ist, machen Sie einen steuerlichen Verlust. Diesen können Sie durch einen Verlustabzug steuerlich geltend machen. Der Verlustabzug ist im Einkommensteuergesetz (EtG) geregelt und kann ein Verlustvortrag oder ein Verlustrücktrag sein.

Beim Verlustvortrag können Steuerzahler den Verlust eines Jahres in einer späteren Steuererklärung verrechnen lassen. Das mindert dann Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch Sie Steuern sparen können. Die Höhe eines möglichen Verlustvortrags ist beschränkt: Sie können pro Kalenderjahr maximal eine Million Euro zuzüglich 60 Prozent des Gesamtbetrags Ihres Einkommens geltend machen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt der doppelte Wert.

Ohne einen besonderen Antrag nimmt das Finanzamt gegebenenfalls einen Verlustrücktrag vor. Dadurch lassen sich Verluste, die innerhalb eines Jahres entstanden sind, bis zu einer Höhe von einer Million Euro in das Vorjahr zurücktragen. Im Fall von zusammen veranlagten Ehegatten sind es bis zu zwei Millionen Euro. Wenn es steuerlich für Sie günstiger ist, können Sie einen Verlustrücktrag mithilfe der Anlage "Sonstiges" ausschließen beziehungsweise einschränken.

Verlustvortrag für Studenten

Ein Verlustvortrag kann vor allem für Studenten sinnvoll sein, da deren Werbungskosten – zum Beispiel Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Fahrtkosten – häufig höher als ihre zu versteuernden Einnahmen sind und zu einem negativen Einkommen führen. BaföG ist beispielsweise steuerfrei und zählt somit nicht zu den Einnahmen. Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung sind nicht als Werbungskosten anrechenbar. Denn dabei handelt es sich um Sonderausgaben, die sich nicht als Verlustvortrag geltend machen lassen. Bei der Einkommensteuererklärung von Studenten, die sich in einer zweiten Ausbildung befinden, ist das anders. Ausgaben für ein Studium nach der Ausbildung, ein Masterstudium nach dem Bachelorstudium oder ein Zweitstudium lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Somit ist auch ein Verlustvortrag möglich.

So funktioniert der Verlustvortrag: Beispielrechnung

Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt, wie Studenten vom Verlustvortrag profitieren können. Die Person im Beispiel hat 2019 und 2020 ihr Masterstudium absolviert. Im Jahr 2021 hat sie eine Stelle angetreten, bei der sie ein Jahresgehalt von 60.000 Euro brutto erhält. Während der beiden Studienjahre hatte sie Verluste von insgesamt 15.000 Euro. Dafür hat sie einen Verlustvortrag beantragt.

Das sorgt dafür, dass die Verlustsumme von 15.000 Euro vom zu versteuernden Brutto-Einkommen des Jahres 2021 abgezogen wurde. Somit musste die Person nur für die verbliebenen 45.000 Euro Steuern zahlen.

  2019 2020 2021
Einnahmen 0 Euro 5.000 Euro 60.000 Euro
Ausgaben 10.000 Euro 10.000 Euro -
Zu versteuerndes Einkommen - 10.000 Euro - 5.000 Euro 45.000 Euro
Verlustvortrag ins Folgejahr - 10.000 Euro - 15.000 Euro -

Verlustabzug bei Immobilien

Wer sich dazu entscheidet, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen und dann zu vermieten, muss in den ersten Jahren häufig Verluste hinnehmen. Das ist zu erwarten und die Finanzämter berücksichtigen diesen Umstand.

Zeichnet sich jedoch ab, dass die Immobilie auch nach einigen Jahren der Vermietung keinen Ertrag abwirft, kann es passieren, dass das Finanzamt unterstellt, dass der Käufer die Immobilie lediglich angeschafft hat, um Steuern zu sparen. Der Fachbegriff im Steuerrecht dafür ist "Liebhaberei" und bezeichnet eine Tätigkeit, die der Steuerpflichtige ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Als Konsequenz daraus wird das Finanzamt zukünftige Verluste nicht mehr anerkennen und es besteht die Gefahr, dass es auch Verluste aus vergangenen Jahren nicht mehr anerkennt, wenn die Steuerbescheide für diese Jahre vorläufig ergangen sind.

Verlustvortrag in der Steuererklärung

Um einen Verlustvortrag zu beantragen, müssen Sie auf der ersten Seite Ihrer Einkommensteuererklärung das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen. Beachten Sie dabei, welche Angaben das Finanzamt benötigt und berücksichtigen Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Wenn das Finanzamt Ihrem Antrag stattgibt, erhalten Sie den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Mit diesem lassen sich Ihre Verluste in das Folgejahr übertragen. Da es möglich ist, eine Steuererklärung bis zum Ende der Festsetzungsfrist von bis zu sieben Jahren nachträglich einzureichen, lässt sich auch ein Verlustvortrag bis zu sieben Jahren rückwirkend geltend machen.

Frühzeitig Geld anlegen oder sparen

Denken Sie auch dann an Ihre finanzielle Absicherung für das Alter, wenn Ihre Ausgaben momentan Ihre Einnahmen übersteigen oder nicht viel am Monatsende übrigbleibt. Indem Sie regelmäßig Geld zurücklegen, bauen Sie mit der Zeit ein kleines Vermögen auf. Ob Sie flexibel, sicherheitsorientiert oder langfristig Geld anlegen oder sparen möchten – Ihre Volksbank Raiffeisenbank hat die passende Geldanlage, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und finanziellen Mittel. Lassen Sie sich bei Ihrer Bank vor Ort beraten.

Häufige Fragen zum Thema Verlustvortrag

Wie wird der Verlustvortrag verrechnet?

In der Regel werden Verluste im gleichen Jahr mit positiven Einkünften verrechnet, sofern diese vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, beziehungsweise bleiben die Einkünfte nach der Verlustverrechnung negative, kann dieser Betrag entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für das Folgejahr, spricht man von einem Verlustvortrag.  

Hier kann dann ein Betrag von bis zu einer Million Euro, bei Verheirateten zwei Millionen Euro, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Folgejahres abgezogen werden.

Wird ein Verlustvortrag automatisch berücksichtigt?

Ja, das Finanzamt berücksichtigt einen festgestellten Verlust automatisch. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie also nicht angeben, in welcher Höhe ein Verlust im Vorjahr festgestellt wurde. Es ist ausreichend, in Zeile 7 der Anlage "Sonstiges" anzukreuzen, dass zum Ende des letzten Steuerjahres ein Verlustvortrag festgestellt wurde.

Wie lange kann ich einen Verlustvortrag geltend machen?

Ein Verlustvortrag ist grundsätzlich rückwirkend bis zu vier Jahre nach Anfall des Verlusts möglich. Haben Sie noch keine Steuererklärung für das Steuerjahr abgegeben, in dem der Verlust aufgetreten ist, können Sie Verluste sogar für die letzten sieben Jahre rückwirkend steuerlich geltend machen.

Welches Formular benötige ich für einen Verlustvortrag?

Seit dem Steuerjahr 2019 ist der Verlustvortrag in der Zeile 7 der Anlage "Sonstiges" zu beantragen. Für die Steuerjahre bis einschließlich 2018 gehören die Angaben zum Verlustvortrag auf die letzte Seite des vierseitigen Mantelbogens zur Einkommenssteuererklärung.

Informieren Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort, wie Sie am besten Geld anlegen oder sparen.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Lohnsteuerhilfeverein oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.