Änderungen zum 1. September 2015

Gesetzesänderungen im Überblick

2. September 2015

Im September treten viele Gesetzesänderungen in Kraft: Eltern bekommen mehr Kindergeld, die Kfz-Steuer erhöht sich und für die Heizungsanlagen wird ein Effizienzlabel eingeführt. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick zusammengefasst.

CO2-Steuer

Besitzer von Neufahrzeugen müssen seit dem 1. September die Euro-6-Abgasnorm einhalten. Für neu zugelassene Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß über 95 g/km liegt, müssen sie demnach eine CO2-Steuer zahlen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Reduzierung von Schadstoffausstoß und Rußpartikel-Emission.

Energieverbrauch von Heizungsanlagen

Ab dem 26. September bekommen auch Heizungsanlagen und Warmwasserboiler Effizienzlabel. Die Klassen A++ bis G geben dem Verbraucher künftig wie bei Waschmaschinen oder Kühlschränken Auskunft über den Energieverbrauch. Auch bei Kaminöfen müssen strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid beachtet werden. 

Höheres Kindergeld

Die Änderungen zum 1. September beinhalten auch ein Plus beim Kindergeld. Rückwirkend zum Januar 2015 erhalten Eltern pro Monat vier Euro mehr. Die neuen Beträge belaufen sich auf:

•    188 Euro für das erste und zweite Kind,
•    194 Euro für das dritte Kind und
•    219 Euro für jedes weitere Kind.

Zudem werden ab Januar 2016 pro Kind und Monat nochmals zwei Euro mehr vom Staat draufgezahlt.

Schärfere Sicherheitskontrollen

Auch die europäischen Flughäfen führen zum 1. September einige Änderungen ein. Fluggäste mit Handgepäck und elektronischen Geräten werden verstärkt stichprobenartig auf Spuren von Sprengstoffen untersucht. Außerdem können Fluggäste auch nachkontrolliert werden. Die 100-Milliliter-Regel für das Handgepäck bleibt weiterhin bestehen.

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