Gesetzliche Änderungen 2018

Mit diesen Änderungen müssen Sie im neuen Jahr rechnen

28. Dezember 2017

Das Jahr 2018 bringt einige gesetzliche Änderungen mit sich. Diese betreffen vor allem das Online-Banking, die Kfz-Versicherungstarife und auch das Kindergeld. Welche Änderungen 2018 genau auf Sie zukommen, lesen Sie hier.

Online-Banking und Haftung für nicht autorisierte Zahlungen

Ab Januar 2018 können Bankkunden im Online-Banking Drittanbieter beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Diese Drittanbieter sind zukünftig gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht. Somit dürfen Kunden gegenüber diesen ihre PIN und ihre TAN einsetzen. Auch die Haftungsgrenze der Bankkunden für nicht autorisierte Zahlungen – zum Beispiel bei einer gestohlenen Kreditkarte – wird von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt.

Eine weitere Neuerung des Jahres 2018 ist die Einstellung des 500-Euro-Scheins. Die Produktion der Banknote wird gegen Ende des Jahres eingestellt. Die Europäische Zentralbank hat jedoch bekanntgegeben, dass sie ihren Wert auf Dauer behalten wird und unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems umgetauscht werden kann.

Gesetzliche Rente, Riester-Rente und Kindergeld

Anfang 2018 sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rente um 0,1 Prozentpunkt auf 18,6 Prozent. Die staatliche Förderung bei der Riester-Rente wird ab dem 1. Januar 2018 erhöht und zwar von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Auch das Kindergeld steigt. Dieses wird für das erste und zweite Kind um zwei Euro angehoben und zwar von 192 auf 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern künftig 200 statt 198 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung, Kfz-Versicherung und Steuererklärung

Im nächsten Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei der Gesetzlichen Krankenversicherung von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Außerdem wird es neue Kfz-Versicherungstarife geben. Hier wird die Höhe der Tarife anhand der Typ- und Regionalklasse ermittelt.

Steuerzahler haben zudem im neuen Jahr mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Diese muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres – für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019 – beim Finanzamt eingehen. Wer einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt, hat künftig sogar bis zum 28/29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.

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