17. Juni 2021
Corona-Krise: Finanzielle Unterstützung für Familien
Anträge auf Kinderzuschlag und Entschädigung können sich lohnen
Kurz und knapp Was Sie jetzt wissen müssen
Informationen zu Leistungen für Familien in Zeiten des Coronavirus erhalten Sie beim Bundesfamilienministerium.
Die Covid-19-Pandemie stellt Familien vor organisatorische sowie finanzielle Herausforderungen. Der Bund unterstützt in dieser besonderen Situation.
Verdienstausfälle wegen Schul- und Kita-Schließung kompensieren
Viele erwerbstätige Eltern müssen derzeit Verdienstausfälle hinnehmen, weil ihre Kinder von Quarantänemaßnahmen, Schließungen oder Distanzunterricht betroffen sind und nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können. Dann müssen sie zu Hause betreut werden. Wer nicht daheim arbeiten kann, muss daher gegebenenfalls auf Einkommen verzichten. Deshalb federt die Bundesregierung durch Lohnersatz übermäßige Einkommenseinbußen von Eltern ab. Möglich ist dies durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach der epidemischen Lage.
Wer bekommt die Lohnfortzahlung wegen Kinderbetreuung?
Betroffene Eltern erhalten eine Entschädigung, die allerdings gedeckelt und zeitlich begrenzt ist. Voraussetzung für Lohnersatzzahlungen ist, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren betreuen, weil sie eine anderweitige Betreuung nicht sicherstellen können. Bei Kindern mit Behinderungen gelten weitergefasste Regelungen.
Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, der die besonderen Belastungen Alleinerziehender berücksichtigt. Er wird in der Einkommensteuer befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben. Um den Steuervorteil zu erhalten, müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten, denn das Finanzamt berücksichtigt ihn in der Regel direkt bei der Lohnsteuer.
Kriterien für den Bezug des Kinderzuschlags
Wenn Ihr Einkommen ─ egal aus welchem Grund ─ sinkt, können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) haben. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt vom Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder ab. Kurz gesagt, gewährt der Staat den KiZ, wenn die Eltern nicht genug verdienen, um finanziell für die Familie zu sorgen.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständige Behörde, die Arbeitsagentur oder Ihre Familienkasse nicht ersetzen.