21. Februar 2014
Steuererklärung 2013
Abgabefrist endet dieses Jahr am 2. Juni 2014
Eigentlich ist der 31. Mai Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. In diesem Jahr fällt dieser Tag jedoch auf einen Samstag. Deshalb verlängert sich die Frist um zwei Tage. Die Steuererklärung 2013 muss also bis zum 2. Juni 2014 abgegeben sein. Wer es bis dahin nicht schafft, kann einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen.
Abgabefristen 2014
Die Zeit läuft. Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, müssen diese bis spätestens 31. Mai 2014 bei ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Ein Antrag auf Frist-Verlängerung ist möglich. Diesen sollten Sie rechtzeitig und schriftlich beim Finanzamt einreichen. Freiwillige Steuererklärungen können bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben werden.
Automatische Fristverlängerung
Wenn Sie nicht selbst tätig werden möchten, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung auch von einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe anfertigen lassen. Die Abgabefrist verlängert sich dadurch automatisch bis zum 31. Dezember 2014.
Steuererklärung elektronisch oder schriftlich
Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch über das amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular oder über eine der kommerziellen Programme erstellen. Alternativ können Sie das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung nutzen. Dort steht Ihnen eine Vielzahl an interaktiven Formularen zum Download zur Verfügung. Diese können Sie direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und per Hand ausfüllen. Ganz ohne Papier funktioniert die Steuererklärung mit elektronischer Authentifikation über das ElsterOnline-Portal.