17. 05. 2023
Diese Versicherungen brauchen Studenten
Gut versichert als Student oder Azubi
Mit der Einschreibung oder einer Berufsausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der viele Herausforderungen birgt. Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, sollten junge Menschen sich rechtzeitig informieren, welche Versicherungen sie als Student oder Auszubildender benötigen.
Familienversichert bei den Eltern
Zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sind viele noch bei ihren Eltern mitversichert. Denn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs haben Studenten und Azubis im Regelfall einen Anspruch darauf, beitragsfrei Mitglied in der Krankenversicherung ihrer Eltern zu sein. Keine Altersgrenze besteht, wenn sich jemand in der Familienversicherung eines Ehe- oder Lebenspartners mitversichern lässt. Während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beziehungsweise eines Bundesfreiwilligendienstes können junge Erwachsene ebenfalls familienversichert bleiben. Dies gilt über das 25. Lebensjahr hinaus maximal zwölf Monate.
Neben der Altersgrenze ist auch die Einkommensgrenze zu beachten. Studenten mit Minijob sowie Azubis, die in der Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert sind, dürfen nur bis zu 485 Euro pro Monat verdienen (Stand 2023). Überschreiten sie diese Einkommensgrenze, sind sie krankenversicherungspflichtig und müssen einen eigenen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Nach Ende der Familienversicherung gilt für Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, die Krankenversicherungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Dann können Sie die "Krankenversicherung der Studenten" (KVdS) abschließen, die günstiger als eine reguläre Krankenversicherung ist. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der monatliche Beitragssatz zur KVdS 82,99 Euro. Dazu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag welcher durchschnittlich 1,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmacht , sowie der Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Höhe von 24,77 Euro (Stand 2023). Dieser vergünstigte Tarif endet mit dem Abschluss des Studiums, der Exmatrikulation oder nach Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet.
Wenn Sie während eines Auslandssemesters oder -urlaubs erkranken, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nicht alle Kosten für zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder einen Rücktransport. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung schließen Sie diese Lücke in Ihrem Versicherungsschutz.
BAföG-Zuschuss für die Krankenversicherung
Studenten, die nicht mehr familienversichert sind und BAföG beziehen, erhalten einen Zuschlag für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, da diese zu den Lebenshaltungskosten zählen. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen die Betroffenen einen Antrag beim jeweiligen BAföG-Amt stellen. Dazu benötigen sie eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse. Während eines Auslandssemesters oder -studiums besteht zudem Anspruch auf einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist bereits für Studenten und junge Arbeitnehmer sinnvoll. So sind sie finanziell abgesichert, falls eine schwere Krankheit oder ein Unfall verhindert, dass sie ihren erlernten Beruf künftig oder weiterhin ausüben können. Vor Vertragsabschluss führt der Versicherer in der Regel eine Gesundheitsprüfung durch, bei der unter anderem alle Vorerkrankungen offenzulegen sind. Denn Faktoren wie Gesundheitszustand, Beruf und Alter beeinflussen die Höhe der Beitragssätze. Wer im jungen Alter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert häufig von günstigeren Konditionen. Dabei sollte besonders auf die Nachversicherunsgarantie geachtet werden. Durch den Berufseinstieg steigt auch der Absicherungsbedarf. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es die Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen. Sie können den Versicherungsschutz auch mit einer Altersvorsorge kombinieren, um so die gesetzliche Rente zu ergänzen.
Unfallversicherung
Studenten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei versichert. Dieser Schutz ist allerdings auf die Hochschule beschränkt. Er gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen, den Besuch der Bibliothek sowie den Weg zur Hochschule und zurück nach Hause. Während eines Praktikums oder eines Nebenjobs greift in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Wenn Sie außerhalb von Studium und Job abgesichert sein möchten, bietet sich eine private Unfallversicherung als zusätzlicher Schutz an.
Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen. Studenten und Auszubildende sind normalerweise durch ihre Eltern versichert, wenn diese eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht auch bei Volljährigen, wenn diese unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden. Nach Ende dieser Ausbildung benötigen sie allerdings eine eigene private Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer legen auch eine vertragliche Altersgrenze fest (meist ab 25 Jahre). Ist diese erreicht, müssen junge Menschen eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Wohngemeinschaften oder Paare können eine gemeinsame Haftpflicht abschließen.
Hausratversicherung
Auszubildende und Studenten im Erststudium sind im Normalfall durch die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert. Das gilt allerdings nur dann, wenn sie keinen eigenen Hausstand gründen – also nur vorübergehend aus dem Elternhaus ausziehen oder ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft bewohnen. Ob dies auch auf Ihren Fall zutrifft, sollten Sie vor Beginn des Studiums oder der Ausbildung prüfen. Einige Studentenwerke bieten eine sogenannte grundversorgende Hausratversicherung an. Der gesamte Hausrat einer WG ist hierdurch allerdings nicht versichert. Dafür können die WG-Bewohner eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen oder der Hauptmieter versichert die Gemeinschaftsbereiche mit. Wenn Sie später eine eigene Wohnung mieten, ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung bei Ihrer Bank oder einem Versicherer nicht ersetzen.