15. Mai 2014
Versicherungen für Hobbygärtner
Wer für den Notfall abgesichert ist, kann Haus und Garten unbeschwert genießen
Viele private Versicherungen, die im Haus absichern, helfen auch im Garten weiter, wie beispielsweise die Hausratversicherung. Einige Tarife schließen zum Beispiel Markise, Rasenmäher, Gartenmöbel und Spielfahrzeug mit ein. Weitere Policen für Gartenliebhaber:
Private Haftpflichtversicherung für Hobbygärtner
Ob der Blumentopf vom Balkon auf einen Passanten fällt oder ein Ast vom Baum im Vorgarten auf ein parkendes Auto – die private Haftpflichtversicherung springt bei Bewohnern von Ein- und Zweifamilienhäusern ein, wenn sie Schäden an Personen oder Sachen verschulden. Vorteil für Mieter: Im Schutz eingeschlossen sind Schäden an der Mietsache, meist bis zur Obergrenze. Vorteil für Hausbesitzer: Mitversichert sind Besitz und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowattpeak. Eigentümer von Häusern für drei oder mehr Parteien brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Private Unfallversicherung hilft bei Gartenunfällen
Gartenarbeit macht Freude, birgt aber auch Gefahren: Äste können herabstürzen, Gartengeräte und Spielsachen zur Stolperfalle werden, sommerliches Grillen Verbrennungen verursachen. Viele Unfälle gehen zum Glück glimpflich ab. Führen sie jedoch zu ernsten Folgen wie Invalidität, hilft eine private Unfallversicherung finanziell weiter. Die Police kann eigens für Erwachsene oder Kinder oder als Familientarif abgeschlossen werden. Manche Tarife schließen zudem den Schutz bei Infektionen ein, die durch Zecken übertragen werden.
Private Rechtsschutzversicherung klärt Nachbarschaftsstreit
Oft hilft ein klärendes Gespräch, um Streit zwischen Nachbarn zu schlichten. Doch über eine halbe Million Nachbarschaftsstreitigkeiten enden jährlich vor Gericht. Dabei hilft Eigentümern, Mietern und Vermietern eine Rechtsschutzversicherung, deren Tarif "Immobilien-Rechtsschutz" einschließt. Meist bietet die Versicherung über die Mediation bessere Erfolgsaussichten als ein Gang vor den Richter. Mit Hilfe eines unabhängigen Vermittlers, dem Mediator, lösen die Parteien ihren Konflikt gemeinsam und einvernehmlich in einem freiwilligen außergerichtlichen Verfahren. Ein langwieriger Rechtsstreit wird somit vermieden.
Sie lesen einen Artikel aus der BONUS Nummer 3 / März 2014. BONUS ist das Magazin der Volksbanken Raiffeisenbanken. Die aktuelle Ausgabe der BONUS erhalten Sie in vielen Volksbanken Raiffeisenbanken.