Arbeiten gehen trotz Krankschreibung

Arbeitnehmer dürfen krankgeschrieben zur Arbeit

9. November 2017

Eine Krankschreibung bedeutet kein Arbeitsverbot. Berufstätige dürfen arbeiten gehen, sobald sie sich gesund fühlen. Dennoch sollten Sie einige Regeln bei Krankschreibung beachten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.

Trotz Attest am Arbeitsplatz

Das Attest ist einerseits die Diagnose eines Arztes über eine vorliegende Krankheit des Patienten. Andererseits dient es als Prognose, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert. Sobald sich der Krankgeschriebene gesund fühlt, darf er wieder arbeiten. Auch dann, wenn die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zeitlich noch gilt. Sie wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus – Mitarbeiter sind auf der Arbeit trotzdem unfallversichert. Wenn der Arzt jedoch eine ansteckende Krankheit feststellt, muss der Arbeitnehmer zu Hause bleiben.

Eine Krankschreibung ist notwendig

Berufstätige sollten einige Regeln bei einer Krankschreibung beachten. Sie stehen in der Pflicht, sich beim Arbeitgeber aufgrund einer Erkrankung abzumelden. Die ärztliche Bescheinigung muss dem Arbeitgeber am vierten Krankheitstag vorliegen – sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt. Zudem sollte der Arbeitnehmer nur dann zur Arbeit, wenn er sich arbeitsfähig fühlt. Anderenfalls muss er dafür Sorge tragen, dass er so schnell wie möglich wieder arbeiten kann. Tut er dies nicht, kann der Vorgesetzte eine Abmahnung erteilen.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob der Krankgeschriebene einsatzfähig und in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuführen. Er trägt die Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Im Einzelfall kann der Vorgesetzte sogar haftbar gemacht werden, sollte sich der Erkrankte verletzen oder seine Kollegen anstecken. Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, den Krankgeschriebenen nach Hause zu schicken. Der Mitarbeiter erhält laut Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen lang weiter sein reguläres Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengelds. Es beträgt etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens, die der Versicherte bis zu 78 Wochen erhält.

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