10. März 2022
Corona-Überbrückungshilfe
Das Hilfsprogramm geht in die Verlängerung
Kurz und knapp Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bund unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen durch Corona-Überbrückungshilfe. Alle Informationen zur Förderung finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie beim Bundesfinanzministerium.
In vielen Unternehmen kam und kommt es aufgrund des Coronavirus zu erheblichen Umsatzeinbußen. Daher hat der Bund für Betroffene eine Corona-Überbrückungshilfe ins Leben gerufen, mit der die Umsatzrückgänge von Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbstständigen abgemildert werden sollen.
Bund beschließt weitere Phase der Überbrückungshilfe
Da viele Unternehmen aufgrund der Pandemie weiterhin unter großen Umsatzeinbußen leiden, hat der Bund eine vierte Phase beschlossen. Die Überbrückungshilfe IV gilt bis Ende Juni 2022. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 Prozent. Unternehmen, die besonders schwer von Schließungen aufgrund der Pandemie betroffen sind, haben zusätzlich einen Anspruch auf einen Eigenkapitalzuschuss.
Einen Überblick zu den aktuellen Erweiterungen der Corona-Hilfe erhalten Sie beim Bundesfinanzministerium:
Informationen zum Hilfsprogramm
Da viele Unternehmen ihren Betrieb weiterhin stark einschränken oder gar einstellen müssen, hat die Bundesregierung weitere Phasen und Erweiterungen der Überbrückungshilfe beschlossen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Förderung erfüllen müssen und wie Sie den Antrag stellen können, erfahren Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.