Informationen zum Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Gesetzgebung stärkt Betriebsrente

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es stärkt die betriebliche Altersversorgung. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen erhalten neue Anreize dafür, die Betriebsrente ihrer Mitarbeiter zu fördern. Informationen zum Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erhalten Sie hier.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Betriebsrente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente und schließt die finanzielle Lücke, die im Alter entstehen kann, wenn Leistungen vom Staat nicht ausreichen. Mit der betrieblichen Altersversorgung erfüllen Unternehmen den gesetzlichen Anspruch ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Die Bundesregierung hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Neuerungen zur Verbreitung und Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von dieser Gesetzgebung.

Die Reform beinhaltet zum Beispiel

  • die Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrages für die betriebliche Altersversorgung von vier Prozent auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (für Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds) – der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt bei vier Prozent,
  • einen neuen Förderbetrag zur bAV für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 Euro,
  • bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des Beitrags in die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter – soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart,
  • ein neues Sozialpartnermodell zur Stärkung tarifvertraglicher Regelungen für die Betriebsrente. Arbeitgeber müssen bei diesem Modell nur die Beitragszahlung leisten und haben darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen.

Neuregelungen Betriebsrentengesetz: Chancen für Unternehmen

Die betriebliche Altersversorgung ist eine effektive Maßnahme zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels positionieren Sie sich so als attraktiver Arbeitgeber. Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich dabei um eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Mit dem Angebot einer Direktversicherung erfüllen Unternehmen ohne viel Verwaltungsaufwand den Rechtsanspruch ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Häufig bieten eher größere Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung an, da kleinere Betriebe einen hohen Verwaltungsaufwand befürchten und ein Haftungsrisiko besteht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt deshalb vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Durch Fördermaßnahmen entstehen neue Möglichkeiten, um die Betriebsrente in Ihrem Unternehmen zu stärken. Verträge, die Sie vor 2018 mit Ihren Mitarbeitern geschlossen haben, können Sie fortführen. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Versorgungsordnungen jedoch dahingehend, ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre betriebliche Altersversorgung betrifft und ob diese eventuell angepasst werden muss.

Arbeitnehmer profitieren vom Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können sich Arbeitnehmer für ihre Zukunft absichern und im Alter ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung und profitieren ebenfalls vom Betriebsrentenstärkungsgesetz – zum Beispiel durch die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens. Dieser gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2018 eine Betriebsrente abschließen. Auch Beschäftigte, die bereits eine betriebliche Altersvorsorge haben, profitieren davon.

Informationen zur Betriebsrente erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.