Durch Taschengeld lernen Kinder und Jugendliche frühzeitig, wie sie verantwortungsvoll mit Geld umgehen. So kann sich der Nachwuchs dieses selbst einteilen und entscheiden, was er davon ausgeben oder sparen möchte. Hier erfahren Sie, welche Geldbeträge als Taschengeld für welches Lebensjahr angemessen sind.
Taschengeld für Kinder
So lernen Kinder den Umgang mit Geld
Taschengeld für Kinder
Ob Süßigkeiten, Spielsachen oder Computerspiele: Die Wünsche von Kindern verändern sich mit der Zeit und werden in der Regel kostspieliger. Um bei Ihrem Kind ein Bewusstsein für den Wert von Geld zu schaffen und einen Lerneffekt zu erzielen, empfiehlt es sich, regelmäßig Taschengeld zu zahlen – je nach Alter des Kindes entweder einmal in der Woche oder im Monat. So kann es kleinere Anschaffungen selbst tätigen und lernt, finanzielle Entscheidungen eigenständig zu treffen. Notwendige Ausgaben wie Lebensmittel oder Schulsachen sind von den Erziehungsberechtigten zu zahlen. Damit das Geld gut aufgehoben ist, können Sie Ihrem Kind ein Sparschwein oder eine Geldkassette schenken.
Wichtig ist, dass Eltern das Taschengeld nicht als Druckmittel verwenden. Es sollte weder eine Belohnung noch eine Bestrafung darstellen. Die Höhe des festgelegten Betrages darf daher nicht nach dem Verhalten oder den Leistungen Ihres Kindes variieren.
Ab welchem Alter ist Taschengeld für Kinder sinnvoll?
Der Nachwuchs sollte mit Beginn der Grundschulzeit einen festgelegten wöchentlichen Betrag erhalten. Im Laufe der Zeit kann das Taschengeld altersgemäß gestaffelt werden. Ab einem Alter von zehn Jahren ist die Auszahlung in einem monatlichen Rhythmus sinnvoll. So kann Ihr Kind lernen, länger mit dem Geld hauszuhalten. Unterstützen Sie den Sprössling gerade im Grundschulalter. Sollte er den vereinbarten Betrag bereits ausgegeben haben, bringen Sie ihm bei, dass es kein extra Geld und keine Vorschüsse gibt. Dann muss Ihr Kind warten, bis es das nächste Taschengeld erhält.
Eltern können zusätzlich zum Taschengeld auch ein monatliches Budget in einer vorab festgelegten Höhe bereitstellen. Dieses ist für Kinder ab 14 Jahren empfehlenswert, da sie Kaufentscheidungen eigenständig treffen können. Dieses Geld soll für notwendige Ausgaben wie Kleidung oder öffentliche Verkehrsmittel dienen.
Taschengeldtabelle: Höhe des Taschengeldes
Die Angaben der folgenden Taschengeldtabelle sollen der Orientierung dienen und darstellen, für welches Alter eine gewisse Taschengeldhöhe empfehlenswert ist. Sie richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den Ausgaben, die Kinder und Jugendliche in diesem Alter durchschnittlich tätigen. Neunjährige sollten demnach zum Beispiel drei Euro in der Woche erhalten. Bei Volljährigen ist ein Betrag von etwa 70 Euro im Monat angemessen.
Alter des Kindes | Höhe des Taschengeldes |
---|---|
unter 6 Jahre | 0,50 bis 1,00 Euro pro Woche |
6 Jahre | 1,00 bis 1,50 Euro pro Woche |
7 Jahre | 1,50 bis 2,00 Euro pro Woche |
8 Jahre | 2,00 bis 2,50 Euro pro Woche |
9 Jahre | 2,50 bis 3,00 Euro pro Woche |
10 Jahre | 16,00 bis 18,50 Euro pro Monat |
11 Jahre | 18,50 bis 21,00 Euro pro Monat |
12 Jahre | 21,00 bis 23,50 Euro pro Monat |
13 Jahre | 23,50 bis 26,00 Euro pro Monat |
14 Jahre | 26,00 bis 31,00 Euro pro Monat |
15 Jahre | 31,00 bis 39,00 Euro pro Monat |
16 Jahre | 39,00 bis 47,00 Euro pro Monat |
17 Jahre | 47,00 bis 63,00 Euro pro Monat |
ab 18 Jahre | 63,00 bis 79,00 Euro pro Monat |
Eigenes Konto für Kinder
Eltern können für ihr Kind auch ein eigenes Girokonto eröffnen. Dies ist beispielsweise dann ratsam, wenn sich die Höhe des Taschengeldes verändert oder weitere Einnahmen in Form von Weihnachts- und Geburtstagsgeld hinzukommen. So lernt der Nachwuchs nicht nur den Umgang mit Geld, sondern auch mit einem eigenen Konto. Das Taschengeld, das per Überweisung auf dem Konto eingeht, kann Ihr Kind jederzeit selbst abheben. Ein Girokonto ist allerdings erst für Jugendliche ab 12 Jahren sinnvoll. Alternativ eignet sich ein Sparbuch. Damit kann Ihr Kind selbst entscheiden, ob es das Geld ausgeben oder einen Teil sparen möchten. Bei Fragen zu den Themen Girokonto und Sparbuch steht Ihnen ein Berater in einer Filiale vor Ort gerne zur Verfügung.
Taschengeldparagraph
Der Taschengeldparagraph nach § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. Laut Gesetz sind Kinder ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig. Sie können auch ohne Einwilligung ihrer Eltern einen rechtskräftigen Kauf tätigen. Voraussetzung ist, dass das Kind den Einkauf mit dem ihm zur Verfügung stehenden Taschengeld zahlen kann. Eltern sind dadurch jedoch nicht verpflichtet, ihrem Nachwuchs Taschengeld zu geben.
Wie lange sollte Taschengeld gezahlt werden?
Wie lange Eltern ihren Kindern Taschengeld zahlen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von ihrer finanziellen Situation. Die Taschengeldempfehlung des Jugendamtes liegt für Volljährige bei bis zu 75 Euro. Wenn Ihr Kind zum Beispiel eine Ausbildung begonnen hat oder es selbst ausreichend Geld verdient, ist eine Auszahlung des Taschengeldes nicht mehr notwendig.