Für viele Paare ist die Gründung einer Familie und die damit verbundene Verantwortung ein bedeutender Schritt im Leben. Aufgrund dessen sollte mit der Familiengründung auch die frühzeitige Planung und Erledigung einiger Formalitäten einhergehen.
Ich möchte eine Familie gründen
Finanzielle Sicherheit
Damit Sie die Familiengründung sorgenfrei beginnen können, ist es ratsam, sich und Ihre Familie abzusichern. Hier finden Sie einen Überblick zum Thema finanzielle Sicherheit.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2017)
Sicherheit für Ihr Kind
Sie können sich und Ihren Nachwuchs nicht vor allen Risiken des Lebens schützen, aber zumindest vor deren finanziellen Folgen. Ihre Volksbank Raiffeisenbank unterstützt Sie bei der Absicherung Ihres Kindes mit einem individuellen Versicherungsschutz. In wenigen Schritten können Sie so zum Wohl Ihres Kindes beitragen.
Gegen Schadensersatzansprüche absichern
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Sie bietet finanziellen Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter. In der Regel sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Sprechen Sie dazu Ihren Bankberater vor Ort an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Invaliditäts- und Unfallversicherung
Invalidität ist die bleibende Einschränkung der körperlichen beziehungsweise geistigen Leistungsfähigkeit durch schwere Krankheiten, Infektionen oder Vergiftungen. Eltern können für solche Fälle eine private Unfallversicherung abschließen, um bei einer Invalidität finanziell abgesichert zu sein.
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0,02 Babys werden statistisch pro Sekunde geboren. Quelle: Destatis
Familie absichern
Eltern sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wie Sie sich und ihre Kinder für den Notfall absichern. Ob Risikolebensversicherung, Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein umfassender Versicherungsschutz bewahrt Sie und Ihre Familie vor existenzbedrohenden Schäden. Prüfen Sie deshalb, ob bei Ihnen eine Versorgungslücke besteht und schließen Sie diese rechtzeitig.
Familie schützen
Schützen Sie Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Krankheiten oder Todesfällen, indem Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. Damit die Kinderbetreuung weiterhin finanziell gesichert ist, sollte neben dem Hauptverdiener auch der Lebenspartner eine Risikolebensversicherung abschließen.
Krankheiten können existenzbedrohend sein
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Arbeitnehmer ratsam und sollte frühzeitig angegangen werden. Denn wer vor Renteneintritt aufgrund einer Krankheit berufsunfähig wird, dem droht ein finanzieller Abstieg. Den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige, der weniger als sechs Stunden am Tag einen Beruf ausüben kann. Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung sinken jedoch. Selbst der volle Leistungssatz reicht bei Weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard fortzuführen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz.
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Das kostet ein Kind wirklich
Kinder sind für ihre Eltern eine große Bereicherung und bringen ihnen viel Freude. Im Laufe ihres jungen Lebens fallen allerdings einige Kosten an. Bei der Entscheidung ein Kind zu bekommen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation mitbedenken.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2017)
Kinder bringen Veränderungen mit sich
Das Heranwachsen eines Kindes ist mit vielen Ausgaben verbunden. Zu den finanziellen Aufwendungen zählen beispielsweise Lebensmittel, Kleidung und Spielzeug, aber auch die Ausstattung des Kinderzimmers oder die Anschaffung eines größeren Familienautos. Zudem fällt für eine gewisse Zeit ein Teil des Einkommens weg, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert.
Die Kosten für ein Kind
Im Durchschnitt liegen die Kosten für ein Kind laut Statistischem Bundesamt bei 600 Euro im Monat. Daraus ergibt sich bis zum 18. Lebensjahr eine Summe von rund 130.000 Euro. Dabei sind die Ausgaben für Kinder bis sechs Jahre am niedrigsten und steigen mit dem Alter bis zur Volljährigkeit.
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2017 betrug der Umsatz mit Babynahrung und Pflegeartikeln in Deutschland über 1.357 Millionen Euro. Quelle: Statista
Die Elternzeit
Vor der Geburt sollten sich die werdenden Eltern auch Gedanken über die zukünftige Betreuung ihres Kindes sowie die finanzielle Absicherung machen.
Berechnen Sie Ihr Elterngeld.
Das Elterngeld
Das Elterngeld ermöglicht es Müttern und Vätern, vorübergehend auf ihre Erwerbstätigkeit zu verzichten. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Zeit nach der Geburt intensiv dem Neugeborenen zu widmen. Das Elterngeld stellt somit eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien dar.
Zeitraum des Elterngeldes
Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate ausbezahlt. Den Zeitraum können beide Partner frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann zwischen zwei und zwölf Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Wenn der andere ebenfalls für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt, erhält das Paar insgesamt 14 Monate Unterstützung. Alleinerziehenden stehen grundsätzlich die vollen 14 Monate zu.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes wird anhand des Nettoeinkommens des antragstellenden Elternteils berechnet. Grundlage für die Festsetzung bilden die letzten 12 Monate vor der Kindesgeburt. Das Elterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Bei einem monatlichen Nettoverdienst zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens gezahlt. Bei einem Arbeitsentgelt von 1.220 Euro netto sind es 66 Prozent und ab 1.240 Euro 65 Prozent. Geringverdiener mit Einkünften unter 1.000 Euro erhalten bis zu 100 Prozent ihres letzten Einkommens.
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Checkliste: Schwangerschaft und Mutterschutz
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für Mutter und Kind zu gewährleisten, stehen Schwangere und Frauen nach der Geburt unter gesetzlichem Mutterschutz. Neben den bestehenden Rechten müssen sie aber auch einige Pflichten erfüllen.
Ihre Checkliste
- Sie haben eine Mitteilungspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin.
- Mutterschutzfristen reichen von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.*
- Kündigungsverbot von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt.
- Es gelten spezielle Beschäftigungsverbote für Schwangere.
- Der Urlaubsanspruch bleibt erhalten.
- Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin einholen.
- Antragsstellung auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse
- Antrag auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber einreichen.
*Bei Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt.
Das Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz bewahrt werdende Mütter und ihr Ungeborenes nicht nur vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz. Es soll sowohl das Stresslevel und damit das Risiko einer Frühgeburt reduzieren als auch vor finanziellen Einbußen, beispielsweise durch eine Kündigung, schützen.
Mutterschutzfrist
Schwangere haben eine Mitteilungspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber bezüglich der Schwangerschaft und des voraussichtlichen Geburtstermins. Der Arbeitgeber meldet die Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde, wodurch die Mutterschutzfrist vorläufig festgelegt wird. Diese beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten dauert die Mutterschutzfrist bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Geburt.
Generelle Beschäftigungsverbote
Um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen, sind im Mutterschutzgesetz generelle Beschäftigungsverbote festgelegt. Beispielsweise dürfen Schwangere keine schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten ausführen. Ebenso ist ihnen Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit untersagt.
Das Mutterschaftsgeld
Damit schwangere Frauen ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld geltend machen können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dann zahlt die Krankenversicherung während der gesamten Schutzfrist ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag. Es kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden. Der Arzt oder die Hebamme stellt die Bescheinigung eine Woche vor Beginn der Schutzfrist aus. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und legen Ihrem Arbeitgeber eine Kopie vor.
Ausgezahltes Kindergeld in Deutschland
Pro Sekunde werden statistisch 1.055 Euro an Kindergeld in Deutschland ausgezahlt. Quelle: Statista/Destatis