24. April 2014
Energieeinsparverordnung
Neuregelungen ab 1. Mai 2014
Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann müssen Bauherren und Immobilienbesitzer einige Neuregelungen beachten.
Was leistet die EnEV?
Ziel der EnEV ist es, sowohl die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als auch das Energiekonzept der Bundesregierung umzusetzen. Mit der Verordnung soll die energetische Qualität von Neu- und Bestandsbauten optimiert, Energiesparpotenziale stärker genutzt und damit ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.
Das gilt für Neubauten
Nach EnEV muss bei Neubauten der Grenzwert des Jahresenergiebedarfs um weitere 25 Prozent gesenkt und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, der allerdings erst 2018 genau definiert wird.
Das gilt für Bestandbauten
Da im Gebäudebestand erhebliche Energiesparpotenziale liegen, fordert die Verordnung den Austausch von Heizkesseln, die vor 1985 eingebaut wurden. Bislang mussten Heizkessel ausgetauscht werden, die vor 1978 installiert wurden. Nicht betroffen sind hiervon Brennwertkessel und Niedrigtemperaturheizkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben.
Das gilt für Vermieter und Verkäufer
In Immobilienanzeigen sowie beim Verkauf und bei der Vermietung müssen gemäß EnEV ab dem 1. Mai 2014 die energetischen Kennwerte und die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Das gilt für Energieausweise, die ab diesem Datum erstellt werden. Vermieter und Immobilienmakler müssen bei der Besichtigung dann auch proaktiv den Energieausweis für alle Interessenten auslegen. Ferner besteht ab dem 1. Mai 2014 eine Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter.