Erben und vererben

Das sollten Sie bei der Erbschaft beachten

21. November 2018

Wie lässt sich ein gültiges Testament formulieren? Wer kann überhaupt erben? Was passiert, wenn derjenige, der etwas vererbt, seine Wünsche ändert? Wenn es ums Erben und Vererben geht, sollten Sie die Rechtsgrundlage und weitere wichtige Punkte beachten.

Wer kann ein Testament verfassen?

Ein Testament müssen Sie nicht zwingend von einem Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht erstellen lassen. Laut Gesetz kann jeder seinen letzten Willen selbst zu Papier bringen. Damit das Testament in diesem Fall rechtsgültig ist, muss es eigenhändig geschrieben, unterschrieben und datiert sein. Ein Computerausdruck ist demnach ungültig, auch wenn er eine Unterschrift trägt.

Nicht jeder darf erben

Für ein Testament gibt es klare rechtliche Vorgaben. Der Erblasser – also die Person, die etwas vererbt – kann sein Vermögen nur an Menschen oder juristische Personen wie zum Beispiel Stiftungen vererben. Tiere sind als Erben ausgeschlossen. Falls es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt genau, in welcher Reihenfolge die Verwandten erben und wie hoch der gesetzliche Erbteil ist. Das Gesetz gibt auch vor, dass nahe Angehörige wie Kinder, Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern einen Pflichtteil erhalten. So kann der Erblasser zwar seine Nachkommen aus dem Testament ausschließen. Diese erhalten jedoch laut Gesetz trotzdem noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sogenannten Pflichtteil.

Testament widerrufen

Ein Testament lässt sich auch zurückziehen. Allerdings darf nur der Verfasser die Urkunde aufheben. Das geschieht, indem er sie einfach vernichtet, um danach gegebenenfalls eine neue aufzusetzen. Er kann aber auch das ursprüngliche Dokument beibehalten und handschriftlich Änderungen vornehmen. Will ein Ehepaar gemeinsamen Besitz vererben und hat deshalb das Testament zusammen erstellt, ist eine Aufhebung jedoch schwieriger. Dazu müssen die Verfasser ein gemeinschaftliches Widerrufstestament oder ein neues gemeinschaftliches Testament schreiben. Am sichersten ist eine Aufhebungserklärung vom Notar. Ein Ehegatte allein kann das gemeinschaftliche Testament nicht ändern. Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Testament automatisch unwirksam.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Berater bei Ihrer Bank oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.

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