Erbschaft verwalten

Mit dem sensiblen Thema Erbschaft verwalten befassen sich die wenigsten Menschen gerne. Niemand denkt bereitwillig über Sterben, den Tod, Testament schreiben oder Patientenverfügung nach. Dennoch ist es wichtig, sich früh genug Gedanken zu machen über seinen letzten Willen und die Absicherung der Liebsten. Hier erfahren Sie mehr zur gesetzlichen Erbfolge, Erbschaftssteuer und Ausgestaltung eines Testaments. So können Sie das Erbe nach Ihren Wünschen aufteilen und Ihren Familienmitgliedern das vermachen, was jeder erhalten soll.

Vererben

Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken um Ihre Erbschaft, Ihr Vermächtnis und Ihr Testament. Mit einer gut geregelten Vermögensnachfolge können Sie Streit und Ärger ums Erbe vermeiden. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne über die Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres Nachlasses. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen an Ihre Erben übergeht – ganz in Ihrem Sinne und ohne Familienstreitigkeiten.

Erbschaft - erben und vererben: Verständlich erklärt von den Volksbanken Raiffeisenbanken

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2017)

Die Möglichkeiten der Erbschaft

Viele Menschen möchten über die Verteilung Ihres Erbes selbst entscheiden. Daher ist es wichtig, sich ausführlich über die wichtigsten Grundlagen beim Erbrecht zu informieren. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, seinen letzten Willen in einem Testament oder einem Erbvertrag festzuhalten. Zudem gibt es eine gesetzliche Erbfolge. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es zu einer steuerlichen Belastung der Erben kommt.

Der Erbfall

Mit dem Tod eines Menschen tritt der Erbfall ein. Das Vermögen des Verstorbenen geht dann auf einen oder mehrere Erben über. Es handelt sich bei einer Erbschaft allerdings nicht immer nur um Geld, Wertgegenstände oder Immobilien. Im Todesfall treten Sie als Hinterbliebener die Vermögensnachfolge des Verstorbenen an – dazu gehören alle Verbindlichkeiten. Wer also nicht mit seinem eigenen Hab und Gut für die Schulden des Erblassers aufkommen möchte, sollte handeln. Sie können beim zuständigen Nachlassgericht die Haftung für geerbte Schulden auf die Erbmasse beschränken.

Vorsorge im Todesfall hilft Streitigkeiten zu vermeiden

Wer etwas erbt und wie viel, regelt zunächst die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht aber nicht immer der gewünschten Vermögensnachfolge. Teilen Sie deshalb Ihr Erbe individuell und ganz nach Ihren Vorstellungen auf: Mit einem Testament oder einem Erbvertrag ist das möglich. Sie können zu Lebzeiten die Erbschaft regeln und vermeiden im Todesfall Streitigkeiten zwischen den Erben. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen dabei, für alle Angelegenheiten die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Wussten Sie schon...?

Grafik: Ausgabebereitschaft der Deutschen für eine Bestattung

Angehörige absichern

Nicht nur Menschen im hohen Alter sollten sich mit der Nachlassregelung beschäftigen. Auch junge Leute können durch Krankheit oder Unfall frühzeitig aus dem Leben gerissen werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich Gedanken über die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen zu machen. Mit einer Erbschaft sichern Sie Ihren Partner, Ihre Kinder oder Eltern ab und bewahren Sie vor finanziellen Belastungen. Vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern kann dies existenziell sein.

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Finanzielle Zukunft der Angehörigen sichern

Stirbt der (Haupt-)Versorger in der Familie, hat dies oft weitreichende finanzielle Konsequenzen. Nach einem Todesfall stehen unter Umständen sogar ganze Existenzen auf dem Spiel. Denn Verbindlichkeiten wie das Eigenheim oder Auto müssen abbezahlt werden. Besonders junge Familien sollten sich gut absichern, um Kredite und andere Verpflichtungen weiter bedienen zu können. Eine Risikolebensversicherung kann da Abhilfe schaffen. Sie gibt Ihnen und Ihrer Familie ein gewisses Maß an Sicherheit. Im Todesfall wird die zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung gleicht so zumindest den finanziellen Verlust in Ihrer Familie aus.

Vorsorge schützt vor finanziellen Sorgen

Eine gute Absicherung ist nicht nur für Hauptverdiener und Familien wichtig. Auch unverheiratete Paare sollten füreinander vorsorgen. Denn sie erhalten nach dem Tod des Partners keine Witwen- oder Witwerrente. Eine Hinterbliebenenabsicherung lohnt sich ebenso für Menschen, die sich primär um die Familie und den Haushalt kümmern. Sollte Ihnen etwas zustoßen, übernimmt diese Aufgaben der Partner. Neben der zusätzlichen Belastung muss er beruflich kürzertreten oder zur Unterstützung eine Haushaltshilfe einstellen. Beides hat finanzielle Folgen. Sorgen Sie deshalb vor und bewahren Sie Ihre Familie vor Geldsorgen.

Sterbegeldversicherung und Kontovollmacht

Nach dem Tod eines geliebten Menschen kommen viele finanzielle Belastungen auf die Angehörigen zu. Bevor es zur Testamentseröffnung kommt, fallen häufig bereits die Kosten für den Totenschein oder die Beerdigung an. Diese und weitere Aufwendungen können Familienmitglieder finanziell belasten. Eine private Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten und kann den Hinterbliebenen eine große Last abnehmen. Eine weitere sinnvolle Vorkehrung ist eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Damit erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht, nach Ihrem Tod über Ihr Konto zu verfügen. Auch mit dieser Maßnahme entlasten Sie Ihre Angehörigen in vielerlei Hinsicht.

Vorsorgevollmacht für den Ernstfall

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind? Krankheit, Unfall oder Tod können jeden – unabhängig vom Alter – jederzeit treffen. Um sicherzugehen, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden, ist eine Vorsorge für den Ernstfall wichtig. Eine Vorsorgevollmacht befähigt eine von Ihnen bestimmte Person dazu, Entscheidungen stellvertretend für Sie zu treffen oder Verträge in Ihrem Namen zu schließen.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist die Willenserklärung eines Patienten. Mit dieser bestimmt er über die Durchführung medizinischer Maßnahmen, wenn er nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Willen zu äußern. Die Verfügung beinhaltet Entscheidungen zu konkreten Lebens- und Behandlungssituationen. Die Angaben in der Patientenverfügung sind für alle behandelnden Ärzte sowie Ihre Angehörigen verbindlich und müssen in Ihrem Sinne umgesetzt werden.

Wussten Sie schon...?

Grafik: Meinung der Deutschen zur Patientenverfügung

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie bestimmt die Aufteilung des Nachlasses unter den Angehörigen und dem Ehepartner entsprechend des Verwandtschaftsgrades. Die Erbfolge greift, sofern keine Verfügung von Todes wegen vorliegt. Dies kann zum Beispiel ein Testament oder Erbvertrag sein. Im nachfolgenden Organigramm erfahren Sie, welche gesetzlichen Bestimmungen beim Erbrecht und bei der Erbfolge gelten.

Die gesetzliche Erbfolge

Regelungen zur Erbschaft kennen

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken: Entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren Vorstellungen? Oder möchten Sie die Aufteilung Ihres Vermögens anders regeln? Um diese Entscheidung treffen zu können, sollten Sie die Regelungen zur Erbschaft in Deutschland kennen. Sie legen fest, welche Personen im Todesfall rechtlich in Ihre Fußstapfen treten.

Wer in die gesetzliche Erbfolge fällt

Wenn Sie die Verteilung des Vermögens nicht zu Lebzeiten geregelt haben, wird es nach den gesetzlichen Bestimmungen unter dem Ehegatten und den Verwandten aufgeteilt. Als verwandt gelten Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder entferntere gemeinsame Vorfahren haben. Verschwägerte Personen sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt, da die Adoption ein gesetzliches Verwandtschaftsverhältnis aufbaut. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind den Ehepartnern im deutschen Erbrecht gleichgestellt.

Rechtliche Ordnung bei der Erbfolge

Bei einer Erbschaft sind die Hinterbliebenen und Verwandten nicht alle gleichermaßen erbberechtigt. Das deutsche Erbrecht sieht Unterschiede in der Ordnung der Erben vor. So wird der Erblasser vorrangig von den Erben erster Ordnung – seinen Kindern oder Enkeln – beerbt. Sie erhalten das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen. Innerhalb der ersten Ordnung erhalten Enkel oder Urenkel aber nur etwas, wenn ihre Eltern das Erbe nicht antreten oder selbst verstorben sind.

Erben zweiter und dritter Ordnung

Zu den Erben der zweiten Ordnung gehören die Eltern und Geschwister des Verstorbenen sowie deren Kinder und Enkel. Auch hier gilt die rechtliche Erbfolge. Erbberechtigte zweiter Ordnung können nur am Erbe teilhaben, wenn es keine Verwandten erster Ordnung gibt. Zu den Erben der dritten Ordnung zählen Großeltern sowie deren Kinder und Enkel – also Tanten, Onkel, Cousinen oder Cousins.

Ehepartner / eingetragener Lebenspartner

Der Ehepartner oder der Lebenspartner des Verstorbenen ist erbberechtigt. Der Erbanteil ist von den weiteren Erben abhängig: ein Viertel neben den Nachkommen und die Hälfte neben den Erben zweiter Ordnung. Wer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bei dem erhöht sich der Erbteil um ein Viertel. Die Zugewinngemeinschaft greift immer dann, wenn keine andere Gütergemeinschaft in einem Ehevertrag vereinbart wurde.

Wussten Sie schon...?

Grafik: Gründe der Deutschen für eine Geldanlage

Erbschaftssteuer – das Finanzamt mischt beim Erbe mit

Neben den gesetzlichen und testamentarischen Erben hat auch das Finanzamt häufig ein Interesse am Erbe. Erbschaften müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die jeweiligen Steuerklassen und den Steuerfreibetrag für Erben.

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Steuerfreibetrag
Ehepartner I
500.000 Euro
Eingetragene Lebenspartnerschaft I
500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind
I 400.000 Euro
Enkelkinder I 200.000 Euro
Eltern und Großeltern bei Erbschaft wegen Todes I 100.000 Euro
Eltern und Großeltern bei Schenkung II   20.000 Euro
Geschwister, Geschwisterkinder, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder II   20.000 Euro
Geschiedene Ehepartner II   20.000 Euro
Alle weiteren Personen III

  20.000 Euro

 

Quelle: Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz

Steuerpflicht bei Erbschaft

Zuwendungen aus einer Erbschaft unterliegen der Erbschaftssteuer. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Außerdem beeinflussen die Steuerklassen I, II und III, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad sind, die Steuerhöhe. Weitere Kriterien sind die steuerlichen Freibeträge sowie der Wert des Erbes. Die gesetzlich festgelegten Steuerfreibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen. Die Höhe des eigenen Vermögens spielt dabei keine Rolle. Das Finanzamt erfährt in der Regel vom zuständigen Nachlassgericht von einer Erbschaft. Aber auch Banken sind verpflichtet, sie dem Finanzamt zu melden.

Erbschaftssteuer: unterschiedliche Steuerklassen

Bei der Erbschaftssteuer gibt es drei Steuerklassen. Die Steuerklasse I gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und alle weiteren Nachkommen. Auch Eltern und Großeltern gehören dazu, sofern sie aufgrund eines Todesfalls erben. Mit der Steuerklasse I müssen sie die niedrigsten Abgaben leisten. In die Steuerklasse II fallen Stiefeltern und Schwiegereltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen, aber auch geschiedene Ehepartner. Weitere Erben haben die Steuerklasse III. Nicht eheliche Partner, Cousinen, Cousins oder Freunde des Erblassers müssen in dieser Steuerklasse die höchsten Abgaben leisten.

Steuerliche Bewertung des Vermögens

Im Todesfall steht den Erben ein gewisser Freibetrag zu. Dieser wird nicht versteuert. Entscheidend für die Höhe des Freibetrags ist der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Die Steuerfreibeträge dürfen allerdings für einen Zeitraum von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Das Finanzamt rechnet deshalb alle Schenkungen des letzten Jahrzehnts, die ein Erbe vom Erblasser erhalten hat, zu seinem Teil der Erbschaft hinzu. Die entrichtete Schenkungssteuer wird ebenfalls berücksichtigt. Die Bewertung des Erbvermögens orientiert sich dabei am Verkehrswert. Dementsprechend erfolgt auch die steuerliche Bewertung des gesamten Erbvermögens anhand seines ermittelten, durchschnittlichen Marktwertes.

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Grafik: Meinung der Deutschen zur einheitlichen Erbschaftssteuer

Checkliste: Testament schreiben

Nehmen Sie die Verwaltung Ihres Nachlasses selbst in die Hand. Mit einem Testament bestimmen Sie, wer nach dem Tod Ihr Vermögen erhält. So wirken Sie Streit in Ihrer Familie um den Nachlass entgegen. Außerdem stellen Sie die Versorgung und finanzielle Absicherung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder sicher. Sie haben die Wahl zwischen einem privaten – also eigenhändig geschriebenen – und einem öffentlichen Testament, das über den Notar erfolgt.

Checkliste: Testament schreiben

  • Verfassen Sie Ihr Testament vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich.
  • Unterschreiben Sie eigenhändig mit Vor- und Nachnamen.
  • Vergessen Sie nicht, das Datum zu erfassen.
  • Personen im Testament müssen klar identifizierbar sein und sollten dazu namentlich erwähnt werden.
  • Formulieren Sie unmissverständlich, wer wie viel oder wer was erhalten soll.
  • Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber, dass ein Testament existiert und wo es aufbewahrt wird.
  • Nummerieren Sie die Seiten Ihres Testaments durch, wenn es mehrere Seiten hat.
  • Als Verfasser eines handschriftlichen Testaments müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Testament vs. gesetzliche Erbfolge

Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbregelung bietet ein Testament vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Vorteile eines Testaments

  • Sie bestimmen Ihre Erben und wer welchen Teil des Nachlasses erhält.
  • Sie haben die Möglichkeit, eine Vor- und Nacherbfolge anzuordnen. Ehepaare können sich zum Beispiel gegenseitig als Vorerben auswählen. Sind beide verstorben, erhalten automatisch die Nacherben – die Kinder – den Nachlass. So würde das Vermögen in der Familie bleiben und nicht an einen neuen Ehepartner gehen.
  • Sie können auch die Verteilung einzelner Vermögenswerte festlegen.
  • Durch eine Teilungsanordnung entscheiden Sie, welchem Erbe was aus Ihrem Nachlass zugutekommt.
  • Sie können einen Testamentsvollstrecker hinzuziehen, der die Ausführung Ihres letzten Willens überwacht.

Das private Testament

Wer ein privates Testament verfasst, muss gewisse Formvorschriften einhalten, damit es wirksam ist. Verfassen Sie Ihr Testament vollständig handschriftlich und unterschreiben Sie es mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Als Verfasser müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Umfasst das Testament mehr als eine Seite, sollten Sie die Seiten durchnummerieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Unterschrift für alle Seiten des Testaments gilt.

Auf die Gültigkeit des Testaments achten

Halten Sie unbedingt das Datum und den Ort der Unterschrift im Testament fest. So machen Sie die finale Version erkennbar. Ein neues Testament hebt die Gültigkeit eines alten Testaments nämlich ganz oder teilweise auf. Des Weiteren sollten Sie Ihre Erben und das für sie bestimmte Vermögen klar benennen. Führen Sie im Testament deutlich auf, wer wie viel oder wer was erhalten soll.

Das öffentliche Testament

Das öffentliche Testament, auch notarielles Testament genannt, wird mithilfe eines Notars erstellt. Er gibt Ihnen bei den einzelnen Formulierungen eine Hilfestellung. Sie können Ihren letzten Willen mündlich vortragen oder das selbst verfasste Testament in Schriftform einem Notar vorlegen. Im Gegensatz zum privaten Testament darf das Schreiben auch mit dem Computer erstellt werden. Die anfallende Gebühr hängt vom Wert des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten ab. Das öffentliche Testament wird amtlich verwahrt. Erst nach Ihrem Tod wird es den Erben bei der Testamentseröffnung verkündet.

Wussten Sie schon...?

Grafik: Vorsorge der Deutschen in Form eines Testaments oder Erbvertrags

Jetzt an später denken: Lassen Sie sich zum Thema Erbschaft und Vermögensnachfolge bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beraten.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite können nur einen allgemeinen Überblick zum Thema geben und eine rechtskundige anwaltliche oder notarielle Beratung nicht ersetzen.