Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Das können Sie gegen einen falschen Steuerbescheid tun

10. Juni 2024

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob das Finanzamt alle von Ihnen genannten Aufwendungen anerkannt hat. Ist der Bescheid fehlerhaft, müssen Sie das als Steuerzahler nicht hinnehmen. Wie Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und wie lang die Einspruchsfrist ist, erfahren Sie hier.

Steuerbescheid und Einspruchsfrist

Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid kommt? Die Bearbeitungsdauer variiert von Finanzamt zu Finanzamt. Im Durchschnitt müssen Steuerzahler acht Wochen auf den Einkommensteuerbescheid warten. Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten haben, prüfen Sie ihn unbedingt. Sollten Sie Ihre Steuererklärung mithilfe von „Mein Elster“ oder einer Steuersoftware erstellt haben, ist die Prüfung dank der Funktion „Bescheidprüfung“ ein Leichtes. So erkennen Sie schnell, wo es Abweichungen zwischen der von Ihnen eingereichten Erklärung und der Steuerfestsetzung des Finanzamtes gibt.

Hat das Finanzamt alle Aufwendungen anerkannt, die Sie in Ihrer Steuererklärung angegeben haben? Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie schnell handeln. Denn die Einspruchsfrist beträgt nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einen Monat. Nur in seltenen Fällen, wie z.B. bei einer schweren Krankheit oder einem Todesfall ersten Grades, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen und selbst dann ist nicht garantiert, dass das Finanzamt Ihre Wiedereinsetzung genehmigt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels auf dem Umschlag, in dem sich der Bescheid befindet, plus drei Tage. Nach der Einspruchsfrist gilt der Bescheid als rechtsgültig.

Einspruch einlegen: So gehen Sie vor

Wichtig ist, dass Sie Ihren Einspruch schriftlich einreichen – zum Beispiel per Post, Fax oder E-Mail. Geben Sie eine Begründung für Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Steuernummer an. Die Begründung Ihres Einspruchs können Sie auch nachreichen. Wenn Sie ein Einspruchsverfahren angeregt haben, ändert das allerdings nichts an Ihrer Zahlungspflicht. Sie müssen zunächst die Nachzahlungsforderung begleichen, auch wenn über Ihren Einspruch noch nicht entschieden wurde. Sie können der sofortigen Pflicht zur Nachzahlung aber entgehen, wenn Sie zusätzlich eine „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV) beantragen. Unter „Aussetzung der Vollziehung“ versteht man, dass Sie vorerst einen Teil Ihrer Steuern nicht zahlen müssen. Ob Sie das tun möchten, sollte allerdings gut überlegt sein. Denn wenn Sie damit keinen Erfolg haben, kann es sein, dass Sie nicht nur die Steuer, sondern auch Zinsen an das Finanzamt zahlen müssen gemäß der Abgabeordnung (AO) § 233a. Diese können 0,15 Prozent für jeden vollen Monat betragen, also 1,8 Prozent im Jahr.

Dass es sich lohnen kann, gegen einen Bescheid Einspruch einzulegen, zeigt die Statistik. Laut dem Bundesfinanzministerium sind im Jahr 2020 über 3,6 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern eingegangen. Zwei Drittel davon waren erfolgreich.

Einspruchsprüfung durch das Finanzamt

Das zuständige Finanzamt überprüft nach Erhalt des Einspruchs den gesamten Steuerbescheid inklusive der Aussetzung auf Vollziehung, falls Sie diesen beantragt haben, und korrigiert ihn, sollte er fehlerhaft sein. Falls das Finanzamt Ihren Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung ablehnt, können Sie beim Finanzgericht Klage einreichen. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden. Findet das Finanzamt bei der Prüfung des Steuerbescheids Fehler, die sich zum Nachteil des Steuerzahlers auswirken, kann das zu einer sogenannten Verböserung führen. In diesem Fall können Steuernachzahlungen auf Sie zukommen. Die Verböserung muss aber vom Finanzamt angekündigt werden. Dann können Sie noch ohne Rechtsfolgen Ihren Einspruch zurücknehmen.

Mögliche Gründe für einen Einspruch

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können. Zum Beispiel weil

  • Sie Aufwendungen in der Steuererklärung nicht angegeben haben,
  • Sie vergessen haben, Belege einzureichen,
  • Sie nicht wussten, dass Sie Ausgaben absetzen können,
  • das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkannt hat,
  • das Finanzamt zu hohe Einnahmen angesetzt und daher die Steuerfestsetzung zu hoch berechnet hat oder
  • Sonderausgaben oder Freibeträge nicht berücksichtigt wurden.

Weitere Möglichkeiten für eine Korrektur des Bescheids

Sollte die Einspruchsfrist verstrichen sein, gibt es noch folgende Situationen, in denen eine Korrektur erfolgen kann:

  • Auf dem Bescheid fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder diese ist fehlerhaft. Dann verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
  • Der Bescheid hat offensichtliche Fehler, zum Beispiel einen Zahlendreher.
  • Der Bescheid wurde unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. In diesem Fall können Sie einen Änderungsantrag bis zum Ende der Feststellungsfrist stellen. Das sind bis zu vier Jahre.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.