Rentenlücke

So schließen Sie Ihre Versorgungslücke

Eine Rentenlücke kann dazu führen, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard im Ruhestand nicht halten können. Machen Sie daher frühzeitig den ersten Schritt in eine sichere finanzielle Zukunft und erfahren Sie hier, wie Sie die Rentenlücke frühzeitig erkennen und schließen.

Was ist die Rentenlücke?

Der Begriff "Rentenlücke" oder "Versorgungslücke" bezeichnet die Differenz zwischen Ihrem letzten monatlichen Nettoeinkommen und dem Betrag, den Sie nach Ihrem Rentenbeginn von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Die Rentenlücke entsteht, weil die gesetzliche Rentenversicherung nur einen Teil des letzten Gehalts vor dem Ruhestand abdeckt. Auch andere Faktoren wie die Inflation oder steigende Lebenshaltungskosten können dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ausgaben höher sind als die verfügbaren Renteneinkünfte.

Monatliche Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland von 2013 bis 2023

Rentenlücke berechnen

Um die Höhe Ihrer Versorgungslücke zu berechnen, müssen Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Das Vorhandensein einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung, die Inflation, Rentensteigerungen, mögliche Kosteneinsparungen im Alter – zum Beispiel, weil das Haus abbezahlt ist – und materielle Wünsche spielen beispielsweise dabei eine Rolle. Prüfen Sie im ersten Schritt Ihre Renteninformation, denn diese zeigt Ihnen die prognostizierten Einnahmen auf, mit denen Sie im Ruhestand rechnen können.

Im nächsten Schritt sollten Sie Ihre aktuellen Ausgaben detailliert aufschreiben und überlegen, ob Sie im Ruhestand genauso viel Geld ausgeben oder die Ausgaben verringern wollen. Laut dem Statistischen Bundesamt belaufen sich die durchschnittlichen Ausgaben im Ruhestand wie folgt:

Alleinstehende
1.735 Euro pro Monat
Weiblich alleinstehend
1.697 Euro pro Monat
Männlich alleinstehend
1.823 Euro pro Monat
Paar 3.045 Euro pro Monat

Damit Sie Ihre finanzielle Situation im Rentenalter frühzeitig einschätzen können, stellen wir Ihnen unseren Rentenrechner zur Verfügung. Damit berechnen Sie die Differenz zwischen Ihrem heutigen Nettogehalt und Ihrer zu erwartenden Rente. So wissen Sie, in welcher Höhe Sie Ihre private Altersvorsorge abschließen müssen, um zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

Rentenlücke schließen

Um mögliche Rentenlücken zu schließen, sollten Sie Ihre Altersversorgung frühzeitig in die eigenen Hände nehmen und sich für eine private Zusatzrente entscheiden. Ob betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung – jede Art der Vorsorge unterstützt Sie dabei, Ihren gewohnten Lebensstandard nach dem Rentenbeginn zu halten. Je früher Sie eine passende Geldanlage finden, desto mehr Sparraten zahlen Sie ein und desto mehr angespartes Kapital steht Ihnen im Rentenalter zur Verfügung.

Auch die gesetzliche Rente kann in manchen Fällen erhöht und die Rentenlücke somit etwas verkleinert werden:

Kindererziehungszeiten: Wer Kinder hat, die ab 1992 geboren sind, kann für jedes Kind drei Rentenpunkte erhalten. Das entspricht mit dem aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro rund 113 Euro mehr Rente monatlich. Dieser Antrag ist kostenfrei.

Kontenklärung: Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beiträge, wie Nebenjobs während des Studiums oder Pflegezeiten von Angehörigen, darin erfasst sind. Bis zu einem Alter von 45 Jahren können freiwillig Beiträge nachgezahlt werden. Ab dem Alter von 50 Jahren können zusätzliche Rentenpunkte gekauft werden.

Verteilung der Konsumausgaben privater Haushalte in Deutschland im Jahr 2023 nach Verwendungszweck

Fragen und Antworten zur Rentenlücke

Warum entsteht eine Rentenlücke?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die noch werktätigen Beitragszahler die monatlichen Bezüge aller Rentner. Dieses Modell ist auch als Generationenvertrag bekannt. Dabei zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich einen vertraglich vereinbarten Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dieses Geld erhalten dann die aktuellen Rentenempfänger. Doch dieses System funktioniert nur, solange die Bevölkerung wächst oder zumindest in ihrer Altersstruktur konstant bleibt. Reduziert sich der Anteil der Jüngeren, verschlechtert sich die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zur Anzahl der Rentenempfänger. Experten sind sich mittlerweile einig: Mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein wird es künftig nicht mehr möglich sein, den gewohnten Lebensstandard nach dem Rentenbeginn zu halten.

Wie vermeide ich eine Rentenlücke?

Nehmen Sie möglichst früh Ihre Altersvorsorge durch das Abschließen einer privaten Rentenversicherung in die Hände. Ob mit einer Riester - oder Rürup-Rente, einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der fondsgebundenen Rentenversicherung, einem Riester-Fondssparplan oder mit Wohn-Riester – je früher Sie mit dem Sparen anfangen, desto größer wird die Auszahlsumme, die Sie im Alter erhalten.

Was ist die Renteninformation?

Ihre Renteninformation erhalten die in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten per Brief. Das ermöglicht ihnen einen Überblick über ihre erworbenen Rentenansprüche. Zudem informiert die Renteninformation über die Rentenansprüche bei einer Erwerbsminderung. Sie wird jährlich automatisch an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben.

Wie erfolgt die Rentenzahlung?

Versicherte müssen einen Antrag auf Rentenzahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung einreichen. Den Rentenantrag sollten sie ca. drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Rentenzahlung immer am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den Monat.

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Informieren Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank wie Sie Ihre Rentenlücke am besten schließen.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung bei einem Berater Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.

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