Der Staat zeigt sich bei einer Riester-Rentenversicherung spendabel. Pro Kind erhalten Sie bis zu 300 Euro jährlich als Kinderzulage – selbstverständlich zusätzlich zu den Steuervorteilen und der Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr.
Riestern mit Kind: Diese Zulage sollten Sie kennen
Die Förderung je Kind macht die Riester-Rente attraktiv
Förderung bei allen Vertragsformen
Die Kinderzulage gibt es ab dem Geburtsjahr pro Kind, nicht pro Familie oder pro Vertrag. Sie erhalten sie, solange Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Also bis Ihr Kind mit der Ausbildung oder dem Studium fertig ist. Bei Kindern mit Behinderung zahlt der Staat die Kinderzulage unter Umständen länger. Für jedes Kind, das bis 2007 geboren wurde, fördert der Staat die Riester-Rente mit jährlich 185 Euro. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, sind es 300 Euro im Jahr. Egal für welche Riester-Rente Sie sich entscheiden: Sie bekommen die Zulage für alle Modelle wie Riester-Fondssparplan oder Wohn-Riester.
Welcher Elternteil bekommt die Kinderzulage?
Ein Elternteil erhält pro Kind die Kinderzulage. Wenn die Eltern verheiratet sind und beide einen Riester-Vertrag haben, können Sie entscheiden, welcher Ehepartner die Kinderzulage bekommt. Bei nicht verheirateten Eltern erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Sie beantragen die Kinderzulage mit dem jährlichen Zulagenantrag, der Ihnen automatisch zugeschickt wird. Übrigens sind auch Adoptiv- sowie Pflegekinder förderberechtigt.