Wenn Sie für Ihre Altersvorsorge riestern, erhalten Sie die Zulagen der Riester-Rente nicht automatisch. Sie müssen einen Zulagenantrag stellen. Dieser ist spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr einzureichen. Durch den Antrag sichern Sie sich nicht nur Zulagen, sondern auch Steuervorteile. Auf Nummer Sicher gehen Sie mit einem Dauerzulagenantrag.
Riester-Rente: Förderung und Zulagen
Antrag für Ihre Altersvorsorge stellen und Steuervorteile sichern
Wer förderberechtigt ist
Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben Anspruch auf staatliche Förderung per Riester-Vertrag – unabhängig davon, ob Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Wenn im Falle von Ehepartnern nur einer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann der andere dennoch einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und Förderung erhalten. Um die staatlichen Zuschüsse zu Ihrer Riester-Rente voll auszuschöpfen, müssen Sie selbst einen Mindesteigenbetrag zahlen. Dieser Beitrag beläuft sich auf vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr – abzüglich der Zulagen – muss jedoch mindestens 60 Euro betragen. Wenn Sie weniger als den Mindestbetrag einzahlen, verringert sich anteilig Ihre Grundzulage. Der Höchstbetrag, der für die staatliche Förderung berücksichtigt wird, beträgt 2.100 Euro pro Jahr. Darin sind die Zulagen bereits enthalten.
Zulagen rechtzeitig beantragen oder Dauerzulagenantrag stellen
Den Zulagenantrag erhalten Sie vom Anbieter Ihres Riester-Vertrags. An diesen senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen zurück. Wenn Sie die staatliche Riester-Zulage für 2022 erhalten wollen, müssen Sie sie bis spätestens 31. Dezember 2024 beantragen. Ihr Anbieter zahlt dann die Zulagen aus. Sie können die Zulagen für zwei Jahre rückwirkend beantragen. Wer Sorge hat, die Frist zu verpassen oder die Beantragung zu vergessen, kann bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einen Dauerzulagenantrag stellen. Damit erteilen Förderberechtigte Ihren Anbietern bis auf Widerruf eine Vollmacht zur Beantragung der Zulagen. Dasselbe Prozedere gilt für Wohn-Riester. Die ZfA gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund und ist für die Gewährung der Riester-Zulage zuständig. Die Aufsichtsbehörde der ZfA ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Diese Zulagen gibt es: Grundzulage, Bonus und Kinderzulage
Es gibt mehrere Arten von Zulagen: die Grundzulage für alle Riester-Sparer, den Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige und die Kinderzulage für kindergeldberechtigte Elternteile. Jeder Riester-Sparer erhält eine maximale Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Mit dem einmalig ausgezahlten Berufseinsteigerbonus von 200 Euro können Sie rechnen, wenn Sie bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind. Personen mit Kindern erhalten die Kinderzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, zahlt der Staat 185 Euro auf das Riester-Konto. Für später Geborene wird eine Kinderzulage von 300 Euro ausgezahlt. Voraussetzung für die Kinderzulage ist, dass Sie von der Familienkasse Kindergeld erhalten. Mit dem Wegfall des Kindergeldes endet auch die Auszahlung der Kinderzulage.
Veränderung der jährlichen Beiträge durch die Zulagen
Die Beispielrechnungen gehen von einem Bruttojahreslohn von 40.000 Euro aus. Alle Kinder sind nach 2008 geboren.
Berechnungsgrundlage: Mindestanteil (4%) | Zulagen | Mindesteigenbeitrag | |
---|---|---|---|
ohne Kind | 1600 € | 175 € | 1425 € |
mit 1 Kind | 1600 € | 475 € | 1125 € |
mit 2 Kindern | 1600 € | 775 € | 825 € |
mit 3 Kindern | 1600 € | 1075 € | 525 € |
Sichern Sie sich den Riester-Steuervorteil
Als Riester-Sparer profitieren Sie von Steuerersparnissen. Riester-Zahlungen steuerlich geltend zu machen, lohnt sich vor allem für Besserverdiener und Kinderlose. Geben Sie dafür alle Riester-Zahlungen eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Wenn Ihr Riester-Steuervorteil, den Sie per Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben, höher ausfällt als die staatliche Zulage, erhalten Sie die Differenz als Steuerermäßigung. Um zu prüfen, ob das möglich ist, müssen Sie Ihren Riester-Anbieter berechtigen, Ihre Riester-Daten an das zuständige Finanzamt zu schicken. Die Höhe Ihres Riester-Steuervorteils richtet sich nach Ihrem Einkommen und Steuersatz, wobei Grundzulage und Kinderzulage eingerechnet werden.
Fragen und Antworten zum Thema „Zulagen der Riester-Rente“
Riester-berechtigt sind Sie, wenn Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder Ihr Ehepartner riester-berechtigt ist. Außerdem ist riestern möglich für:
- Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken- oder Vorruhestandsgeld
- Pflegepersonen,
- Elternteil in Erziehungszeit,
- geringfügig Beschäftigte,
- Soldaten, Landwirte, Künstler, Frührentner, Bundesfreiwillige
Die Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzliche Zulagen: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden.
Erreichen Sie den Mindestbeitrag nicht, wird die Zulage anteilig gekürzt. Sie verlieren einen Teil der Förderung, da diese an die Einzahlung von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens gekoppelt ist.
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Es gibt eine Deckelung dieses Betrags auf 2.100 Euro inklusive Zulagen. Zudem ist es notwendig, den Antrag auf Zulagen rechtzeitig zu stellen.