Arbeitnehmersparzulage: Anspruch und Antrag

Unter welchen Umständen Sie Förderung vom Staat bekommen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, haben bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Den Antrag darauf stellen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Seit Jahrzehnten unterstützt der Staat Angestellte dabei, Vermögen aufzubauen. Ein beliebtes Instrument dafür ist die Arbeitnehmersparzulage. Dabei erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer Förderung, wenn sie bestimmte Sparformen nutzen – zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen (VL). Der Staat zahlt dann Zulagen für einen Teil der eingezahlten Beträge, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Wie hoch ist die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage?

Laut dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Angestellten auf Wunsch Teile des Gehalts direkt auf ein Anlagekonto überweisen. Dabei können sie zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlen. Bei Angestellten mit einem eher geringen Jahreseinkommen gibt es noch zusätzliche Förderungen vom Staat. Deren Höhe beträgt mindestens 43 Euro im Jahr und kann auf bis zu 123 Euro im Jahr (246 Euro bei Ehepaaren) steigen, wenn die Empfängerinnen und Empfänger noch mehr sparen, indem sie in einen VL-Aktienfonds oder in einen VL-Bausparvertrag einzahlen. Der Zuschuss ist an eine Sperrfrist von sieben Jahren gekoppelt. Das heißt, Sie erhalten ihn nur dann, wenn Sie Ihr Geld längerfristig per VL-Vertrag anlegen – mindestens für sieben Jahre.

Was ist der Unterschied zwischen der Arbeitnehmersparzulage und vermögenswirksamen Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Angestellten freiwillig auf bestimmte Anlageformen wie Bausparverträge, Fondssparpläne oder andere vermögenswirksame Sparprodukte zahlen. Maßgeblich für diese freiwilligen Zahlungen ist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag. Mit der Arbeitnehmersparzulage schießt auch der Staat noch etwas dazu, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird und es sich um eine förderbare Anlageform handelt.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Vor 2024 konnten unverheiratete Steuerzahlerinnen und Steuerzahler höchstens ein steuerpflichtiges Einkommen von 17.900 Euro pro Jahr haben, um eine Förderung für ihren Bausparvertrag zu erhalten. Bei anderen Sparformen lag diese Grenze bei 20.000 Euro. Am 1. Januar 2024 wurde diese Einkommensgrenze sowohl für Aktiensparpläne als auch für Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits auf 40.000 Euro angehoben. Für verheiratete Paare erhöhte sich die Obergrenze von bisher 40.000 Euro auf 80.000 Euro. Sowohl die Förderung als auch der maximale Einzahlungsbetrag bleiben unverändert.

Wichtig: Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen übrig ist. Dies ist besonders für Familien wichtig, denn bei ihnen liegt das steuerpflichtige Einkommen aufgrund der Freibeträge oft deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Die genaue Höhe des steuerpflichtigen Einkommens steht auf dem Steuerbescheid.

Welche Anlageformen sind für die Sparzulage zulässig?

Der Staat fördert mit der Sparzulage vermögenswirksame Leistungen, wenn Sie diese zum Bausparen nutzen oder sie in Aktien oder Unternehmensanteile investieren. Für einen Sparvertrag auf Basis von Wertpapieren, zum Beispiel einen Aktien-ETF, können Sie laut Vermögensbildungsgesetz ebenfalls Förderung erhalten. Darüber hinaus ist es möglich, die Sparzulage in Aktienfonds zu investieren oder damit ein Darlehen für selbstgenutzte Immobilien zu tilgen.

Die Zuschüsse im Überblick

Anlageform Max. geförderter Sparbetrag pro Jahr Fördersatz in Prozent Maximaler Zuschuss pro Jahr Einkommensgrenze
Bausparverträge (Wohneigentumssparen) 470 € (bei Ehepaaren 940 €) 9 % 43 € (bei Ehepaaren 86 €) 40.000 € (bei Ehepaaren 80.000 €)
Fonds (Kapitalbeteiligungen) 400 € (bei Ehepaaren 800 €) 20 % 80 € (bei Ehepaaren 160 €) 40.000 € (bei Ehepaaren 80.000 €)

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die notwendigen Daten für das Finanzamt übermittelt Ihre Anbieterin oder Ihr Anbieter in der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung. Sie müssen also kein weiteres Dokument abgeben, sondern nur in Ihren Steuererklärungsbögen die Zulage beantragen. Kreuzen Sie dazu im Hauptformular der Steuererklärung das Kästchen„ Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ an. Wenn Sie das vergessen haben sollten, können Sie die Sparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend einfordern. Dafür müssen die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage rückwirkend erfüllt sein. Das Finanzamt überweist Ihnen das Geld in der Regel nach sieben Jahren. Übrigens müssen Sie die Arbeitnehmersparzulage nicht versteuern, da sie gemäß Einkommensteuergesetz nicht zu den Einkünften zählt.

Wohnungsbauprämie für Bausparerinnen und Bausparer – die Extra-Förderung

Die Wohnungsbauprämie ist eine zusätzliche Förderung für Sparerinnen und Sparer, die ihr Bausparvertrags-Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für Wohnungsbau, -kauf, Sanierung oder Renovierung einsetzen möchten. Der Staat zahlt dabei 10 Prozent auf alle monatlichen Beiträge, die in den Bausparvertrag fließen. Diese Förderung gibt es für jährliche Sparsummen von bis zu 700 Euro bei Einzelpersonen und 1.400 Euro bei Ehepaaren. Die jährliche Wohnungsbauprämie beträgt also maximal 70 Euro bzw. 140 Euro. Um die Prämie zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen bei Einzelpersonen nicht über 35.000 Euro und bei Ehepaaren nicht über 70.000 Euro liegen.

Wichtig ist, dass Sie die Bausparvertragssumme später für den Kauf, Bau oder die Renovierung von Wohnraum nutzen. Damit richtet sich die Wohnungsbauprämie also vor allem an jene, die Eigentum erwerben oder erhalten möchten. Besonders für jüngere Sparerinnen und Sparer ist diese Förderung interessant, da Sie von einer längeren Ansparphase profitieren können und die Bedingung, dass es oft erst nach einer Ansparphase von mehreren Jahren möglich ist, auf das angesparte Kapital zuzugreifen für sie kein Problem darstellt.

Fragen und Antworten zur Arbeitnehmersparzulage

Kann ich zweimal die Arbeitnehmersparzulage bekommen?

Ja, Sie können die Sparzulage doppelt kassieren. Jedoch benötigen Sie dazu zwei Verträge (Ehepaare: vier Verträge). Bei voller Ausnutzung der Fördermöglichkeiten können Alleinstehende bis zu 123 Euro jährlich erhalten, Verheiratete sogar bis zu 246 Euro.

Wann muss ich die Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen?

Wenn Sie die gesetzliche vorgeschriebene Sperrfrist von sieben Jahren nicht einhalten, kann es passieren, dass Sie die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen müssen. Bei Härtefällen wie Arbeitslosigkeit oder Tod der Sparerin oder des Sparers gelten allerdings Sonderregelungen, die es ermöglichen, vorzeitig auf das angesparte Vermögen zuzugreifen. Lassen Sie sich beraten, um sicherzustellen, dass Sie die erhaltene Zulage behalten dürfen.

Bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage auch, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt?

Ja, denn die Chefin oder der Chef ist gesetzlich verpflichtet, Teile Ihres Arbeitslohns vermögenswirksam für Sie anzulegen, auch wenn sie oder er keine VL dazugibt. Die Beiträge für die Geldanlage muss das Unternehmen direkt vom Gehalt abführen, sonst verfällt Ihr Anspruch auf staatliche Förderung.

Sie haben noch Fragen zu VL oder zur Arbeitnehmersparzulage?

Nutzen Sie unsere Genossenschaftliche Beratung und informieren Sie sich über Sparzulagen und Konditionen des VL-Sparens bei Ihrer örtlichen Volksbank Raiffeisenbank.