Vermögenswirksame Leistungen

Förderung von Arbeitnehmeranlagen durch Arbeitgeber und Staat

Vermögenswirksame Leistungen sollten nicht verschenkt werden. In einigen Branchen übernimmt der Arbeitgeber die komplette Sparrate von 40 Euro monatlich. Nutzen Sie deshalb das zusätzliche Geld von Ihrem Chef und vom Staat zum Vermögensaufbau.

Wozu dienen vermögenswirksame Leistungen?

Durch vermögenswirksame Leistungen (VL) haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihres Gehalts direkt anzulegen – zum Beispiel in Spar- oder Fondsguthaben. Dazu erhalten Arbeitnehmer eine staatliche Förderung: die Arbeitnehmersparzulage. Häufig haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Zuschuss vom Arbeitgeber. Wenn das Unternehmen nicht den Höchstbetrag zahlt, können Sie den Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken.

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Sie wollen auch VL-Sparen? Ob und in welcher Höhe Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Auskünfte erteilt die zuständige Personalabteilung oder der Betriebsrat. Teilzeitbeschäftigte erhalten in der Regel eine anteilige Zahlung. Häufig erhalten Mitarbeiter die vermögenswirksamen Leistungen erst nach Ablauf der Probezeit. Nicht berechtigt sind freie Mitarbeiter, Selbstständige oder Rentner. Ein VL-Sparvertrag kann sich für Sie auch lohnen, wenn das Unternehmen keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt. Denn auch dann gibt es die Arbeitnehmersparzulage vom Staat.

Vermögenswirksame Leistungen im Überblick

Zu den beliebtesten Anlageformen gehören Bausparverträge und Fonds, gefolgt von Banksparplänen und Kapitallebensversicherungen. Sie unterscheiden sich in der Sperrfrist, die für das angelegte Geld gilt. Von der Anlage hängt ab, ob und in welcher Höhe Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten. VL-Sparer können nur bei Bausparverträgen oder Aktienfonds von staatlichen Zuschüssen profitieren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne zu den möglichen Anlagevarianten.

Investition in die betriebliche Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen sind sofort steuer- und sozialabgabepflichtig – vorausgesetzt, sie sind in Bausparverträgen, Fonds, Banksparplänen oder Kapitallebensversicherungen angelegt. Sollten Sie die Arbeitgeberzuschüsse hingegen in die betriebliche Altersvorsorge investieren, können Sie den kompletten Betrag ansparen. Steuern und Sozialabgaben fallen erst bei den Auszahlungen im Ruhestand an.

Arbeitgebersparzulage

Für die Arbeitnehmersparzulage darf das versteuerte Jahreseinkommen bei Alleinstehenden höchstens 17.900 Euro und bei Ehepaaren nicht mehr als 35.800 Euro betragen. Wer diese Einkommensgrenze unterschreitet, erhält zum Beispiel bei einem Bausparvertrag staatliche Zulagen. Bei anderen Sparformen wie Fonds sind die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage etwas höher. Sie liegen bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro bei Ehepaaren. Um die Arbeitnehmersparzulage vom Staat zu erhalten, müssen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in Ihrer Steuererklärung angeben.

Informieren Sie sich zu vermögenswirksamen Leistungen bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.